Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-10-03
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
Auch wir unterstützen die Anträge der Mehrheit. Dabei geht es um explizite oder implizite Wiederholungen von Verfassungsbestimmungen und anderen Reglementierungen.
In Bezug auf Artikel 9 Absatz 3bis ist zu sagen, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip in Artikel 9 genügend ausgedeutscht ist und sich das Kaskadenprinzip durch alle Bestimmungen zu den polizeilichen Zwangsmitteln und polizeilichen Massnahmen - was nicht dasselbe ist - zieht. Es darf aber nicht sein, dass Kinder gewissermassen als [PAGE 1616] Schutzschild benützt werden können. Es ist ja denkbar, dass Familien mit Kindern dann eben nie ausgeschafft werden könnten, wenn man Kinder nicht anrühren darf; und das darf nicht sein. Es darf auf diesem Weg nicht zur Undurchführbarkeit der Asyl- und Ausländergesetzgebung kommen.
Bei Absatz 4 handelt es sich um eine Wiederholung von Artikel 7 und Artikel 10 Absatz 3 der Bundesverfassung.
Beim Minderheitsantrag zu Artikel 10 geht es schlicht und einfach um die Praktikabilität. Es ist einfach nicht immer möglich, sofort jemanden zur Verfügung zu haben, der eine bestimmte Sprache spricht. Es gibt andere Kommunikationsmittel: Auch wir unterhalten uns in Ländern, deren Sprache wir nicht kennen, mit Händen und Füssen, wie man im Volksmund so schön sagt. Es wird im Nachgang zu einer vollzogenen Massnahme dann die Möglichkeit bestehen, die Verhältnismässigkeit des Vorgehens zu prüfen, wenn man sich gegenüber der betroffenen Person eben nicht in ihrer Sprache ausdrücken konnte. Was die Minderheit bei Artikel 10 verlangt, kann unter Umständen aber dazu führen, dass auch hier die Umsetzung der Gesetzgebung eben unmöglich gemacht wird; und das wollen wir nicht.
Wir bitten Sie, in allen drei Fällen die Mehrheit zu unterstützen.