AB 77370
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03
Wortprotokoll
In Artikel 28a verlange ich, dass ein Menschenrechtsbeobachter oder eine Menschenrechtsbeobachterin die Ausschaffungen begleitet. Aufgabe dieser Personen ist es, die Rückführungen vollständig zu dokumentieren, einen Bericht über die begleiteten Rückführungen zu erstellen und jährlich einmal einen Bericht zu machen, der der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Bei der Beratung in der Kommission hat uns Bundesrat Blocher die Zahl der Begleiter und Begleiterinnen für Zwangsausschaffungen genannt. Die Gruppe, die er besucht und erwähnt hat, bestand aus 31 Leuten, die zurückgeschafft wurden. Begleitet wurden sie von 72 Personen verschiedener Berufsgattungen: Es waren Polizisten und Polizistinnen, Ärzte und Ärztinnen, Pflegefachfrauen, Psychiater und Psychiaterinnen usw., eine ganze Reihe von Personen also, die sich mit den Leuten, die auszuschaffen waren, befassten. Ich bitte Sie, die schon bestehenden Gruppen bei Ausschaffungen, die wohl immer unterschiedlich zusammengesetzt sein werden, um eine Menschenrechtsbeobachterin oder einen Menschenrechtsbeobachter aufzustocken. Mit einer Beobachterin oder einem Beobachter soll vor allem gewährleistet werden, dass jene Personen geschützt werden, die zwangsausgeschafft werden, die Beratung nötig haben, die aber auch beobachtet werden müssen. Ein Menschenrechtsbeobachter hat den Auftrag, zu überprüfen, ob die Rückführung menschenrechtskonform verläuft. Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachter sind eine Art Schutzschild für die auszuschaffenden Personen. Sie sind jedoch auch eine Art Rückversicherung für das Vollzugspersonal, das ja bei Rückführungen oft auch mit Schwierigkeiten konfrontiert wird.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich sehr differenziert über Rückführungen spreche, die ich nicht ablehne. Ich lehne nur nichtmenschenrechtskonforme Rückschaffungen ab. In verschiedenen Ländern werden Rückschaffungen bereits heute von Menschenrechtsbeobachtern begleitet, weil man sich bewusst ist, dass Rückführungen immer wieder heikle Komponenten beinhalten. Zudem können bestimmte Herkunftsländer wohl eher einer Rückübernahme zustimmen, wenn die Rückführung menschenrechtlichen Mindeststandards entspricht. Unter Mindeststandards wird verstanden, dass die Würde und die Rechte aller beteiligten Personen gewahrt werden. Auch in schwierigen Fällen dürfen keine herabwürdigenden Mittel benutzt werden: keine Ketten, keine Windeln, kein Verbot, die Toilette aufzusuchen, kein Trinkverbot, keine Kleber, keine behindernden Materialien usw.
Ich bitte Sie, diesem Antrag für Menschenrechtsbeobachter, die in einer ohnehin grossen Gruppe von Begleitpersonen dabei wären, zuzustimmen. Es ist für beide Seiten von Vorteil.