Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-03

Wortprotokoll

Sie sehen, in Artikel 27 geht es um Rückführungen auf dem Luftweg. Ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam: Zwangsweise zurückgeführt werden Leute erst im dritten Anlauf. Wir sind hier beim dritten Anlauf. Es ist alles versucht worden, diese Leute zu begleiten, ihnen zuzureden, sie in normalen Flugzeugen ins Land zurückzubringen usw. Wenn aber alles nichts nützt und alle Stricke reissen, müssen sie leider zwangsmässig zurückgeführt werden.

Die betroffenen Personen sind nach der Fassung des Bundesrates und Ihrer Mehrheit vorgängig zu orientieren und anzuhören, "soweit der Vollzug selbst dadurch nicht infrage gestellt wird". Das will die Minderheit streichen. Dann können Sie mit diesen Rückführungen aufhören! Es ist ja klar, wenn wir drei Tage vorher sagen: "Morgen können Sie mit dem Packen beginnen, übermorgen kommen wir morgens früh um sechs Uhr und laden Sie ein, mit uns auf den Flughafen zu kommen, um Sie zurückzuschaffen", dann werden wir nie einen finden. Nie wird jemand dort sein. Die Sache geht schief.

Es gibt leider auch andere Fälle, in denen das nicht möglich ist. Die meisten Kantone nehmen die betreffenden Personen ein bis zwei Tage vorher in die Ausschaffungshaft. Dann ist es möglich, die Sachen von der Ausschaffungshaft her vorzubereiten, aber es ist keine Fluchtgefahr vorhanden.

Wir sind hier nicht in den schönsten Aufgabengebieten. Aber es ist eine Tatsache, dass sich die Polizei auch mit den schlimmsten Fällen auseinandersetzen muss. Da sollten wir nicht Regelungen machen wie die Minderheit, die eine Ausschaffung verunmöglichen.

Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.