Vollmer Peter · Nationalrat · 1999-12-21
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag bei Absatz 2bis will nichts anderes als das im Gesetz festschreiben, was geltendes Recht ist. Heute gibt es in den Statuten die Bestimmung zur Berufsinvalidität; ihr kommt eine sehr grosse Bedeutung zu. Durch sie ist es nämlich immer wieder möglich, Leute so genannt zu "invalidisieren", obwohl sie gemäss dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), nach dem ganzen Verfahren, vielleicht noch nicht im gleichen Ausmass "invalidisiert" werden könnten.
Diese Besonderheit im öffentlichen Sektor hat ihren realen Hintergrund: Gerade im öffentlichen Bereich gibt es in verschiedenen Monopolberufen Personen, die nicht so ohne weiteres in einen anderen Sektor umgeschult werden können. Deshalb hat sich dieses Instrument der Berufsinvalidität bei der bisherigen Pensionskasse als ein sozialpolitisch sehr gutes Instrument erwiesen. Mit ihm war es möglich, Leute zu "invalidisieren" - dies nicht einfach als ein Willkürentscheid des Arbeitgebers, sondern selbstverständlich aufgrund der entsprechenden Zeugnisse des bundesärztlichen Dienstes.
Wenn wir jetzt diese Berufsinvalidität streichen, betreiben wir ganz klar einen Leistungsabbau - und dies ausgerechnet bei jenen, zu denen wir besonders Sorge tragen müssen: bei jenen, die invalid werden.
Herr Bundesrat Villiger - er hat dies in der Kommission auch getan - wird möglicherweise ein Beispiel von jemandem bringen, der berufsinvalid gesprochen wurde und heute munter durch die Stadt Bern marschiert. Hier möchte ich schon im Voraus sagen, dass solche Argumente sehr wenig stichhaltig sind. Natürlich gibt es in jedem Bereich der Sozialversicherungen Missbrauch - da müssten wir auch die Arbeitslosenversicherung und alle weiteren abschaffen. Sogar beim IVG gibt es Missbräuche. Es geht nicht darum, dass man eine Gesetzgebung auf Missbräuchen aufbaut; vielmehr geht es hier um die Verantwortung des Arbeitgebers. Wenn Herr Bundesrat Villiger solche Personen munter durch die Stadt Bern spazieren sieht, möchte ich ihm entgegnen, dass der Arbeitgeber in diesen Fällen seine Verantwortung nicht ausreichend wahrgenommen hat.
Es geht mir kurz gesagt darum, dieses Prinzip der Berufsinvalidität auch im neuen Gesetz festzuschreiben.
Der Bundesrat hat uns eine Art Kompromiss angeboten, weil er gesehen hat, dass diese ursprünglich radikale Haltung vom sozialpolitischen Gesichtspunkt aus doch nicht so vertreten werden kann. Die Kommissionsmehrheit hat nun die folgende Formulierung in den Gesetzentwurf aufgenommen (Abs. 2ter): "Sofern der Arbeitgeber die volle Finanzierung übernimmt", kann man noch zu diesem besonderen Instrument der Berufsinvalidität greifen.
Das ist zwar eine Kompromisslösung, die aber meiner Meinung nach der Sache nicht völlig gerecht wird. Es darf doch auch hier nicht angehen, dass beim Bund die Beantwortung der Frage, ob jemand als invalid erklärt werden kann oder nicht, vom jeweiligen dezentralisierten Arbeitgeber in der Verwaltungseinheit abhängig gemacht wird, also davon, ob es sich dieser vielleicht besser oder weniger gut leisten kann. Diese dezentralisierten Verwaltungseinheiten arbeiten nämlich mit eigenen Budgets und rentieren eben mehr oder weniger. Wir meinen, dass die Ansprüche besonders auch von Leuten, die invalid werden, unabhängig von solchen Überlegungen zum Tragen kommen sollen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Definition der Berufsinvalidität gemäss dem Antrag der Minderheit in Absatz 2bis zuzustimmen; das entspricht dem geltenden Gesetz. Wir sollten hier keinen Abstrich machen, sondern am geltenden Recht festhalten. Auch wenn es irgendwo Missbräuche gegeben hat, gibt es keinen Grund, auf dieses Instrument zu verzichten.
Ich bin darüber um so mehr erstaunt, als ich sehe, dass der Finanzminister und frühere Chef des VBS in seinem früheren Departement, wo man infolge einer Restrukturierung u. a. auch verschiedene Invaliditätsfälle zu bewältigen hatte, ausgerechnet jetzt dieses Instrument schmälern will. Wir haben doch gesehen, dass es gute sozialpolitische Möglichkeiten enthält, in Härtefällen zu Lösungen zu kommen, die sozialverträglich sind. Ich möchte Sie wirklich bitten, keine Abstriche ausgerechnet auf Kosten dieser Kategorie zu machen, die wir eigentlich gemeinsam bestmöglich zu vertreten und zu schützen haben.