AB 77446
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04
Wortprotokoll
Recht herzlichen Dank, dass ich das Konzept der Minderheit hier zusammengefasst vorstellen darf. Was ist das Ziel dieses Konzeptes?
Die Minderheit akzeptiert auf der einen Seite die berechtigten Bedürfnisse der Nichtraucher; das ist auch bei der Minderheit unbestritten - ich selber bin im Übrigen "Nicht-mehr-Raucher". Auf der anderen Seite stellt die Minderheit auch fest, dass es in dieser Gesetzesvorlage nicht darum gehen kann, den Tabakkonsum für Erwachsene, die eine Zigarre oder eine Zigarette geniessen wollen, zu verbieten. Uns geht die Vorlage, wie sie von der Mehrheit zusammengestellt wurde, zu weit, sie grenzt unserer Ansicht nach an Prohibition.
Unterstützt wird die Minderheit im Übrigen vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, vom Gewerbeverband, von den Fachverbänden im Gewerbeverband wie Gastrosuisse, dem Hotelierverband usw. Praktisch alle Verbände, die im weitesten Sinn von diesem Gesetz betroffen sind, haben uns positive Signale gegeben; auch Ihnen wurden die entsprechenden Schriftstücke zugestellt.
In Artikel 1 Absatz 1 wollen wir einführen, dass das Verbot eben nicht für Einzelarbeitsplätze gilt. Stellen Sie sich mal die Frage, wovor Sie mit diesem Gesetz einen Raucher an einem Einzelarbeitsplatz schützen wollen. Für einen Einzelarbeitsplatz wird plötzlich definiert, dass hier dieses Gesetz auch gelten solle. Es macht doch wirklich keinen Sinn, einen Menschen, der rauchen will, der seinen einzelnen Arbeitsplatz hat, vor Tabakrauch zu schützen. Uns geht die Formulierung der Kommissionsmehrheit zu weit. Wir sind der Meinung, dass hier auf die Formulierung "Arbeitsplätze mehrerer Personen" ausgewichen werden soll.
Ich erinnere Sie daran: Tabak ist nicht eine verbotene Substanz, sondern in unserem Land nach wie vor ein legales Genussmittel, auch wenn das gewisse Exponenten im Bundesamt für Gesundheit anders sehen; aber das ist ein [PAGE 1675] Faktum. Wenn wir das ändern wollten, müssten wir das andernorts tun, aber sicher nicht hier, im Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen.
Bei Artikel 2 Absatz 2 möchte die Minderheit, dass in klar bezeichneten Räumen, die von anderen Räumen abgetrennt sind, geraucht werden darf, unabhängig davon, ob dieser Raum auch als Arbeitsplatz gebraucht wird oder nicht. Wir haben vorhin die flammenden Voten gehört, auch vonseiten der Linken, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in den Gastrobetrieben schützen müsse. Selbstverständlich: Wenn eine Serviceangestellte oder ein Serviceangestellter Nichtraucher ist, wäre es falsch, wenn diese Person gezwungen würde, in einem Raucherraum zu arbeiten. Das akzeptiert auch die Minderheit. Aber Sie, die jetzt von allerorts die Zahlen kennen, Sie, Herr Fasel, der hier die Statistiken und Umfragen präsentierte: Haben Sie schon einmal in den Restaurantbetrieben, wo Sie selber auch ein- und ausgehen, die entsprechende Frage gestellt, nämlich: Wie viele Menschen im Gastgewerbe sind Raucher, wie viele Nichtraucher? Es ist ein Faktum, dass es gerade in diesem Bereich sehr viele Raucher gibt. Und nochmals: Das Ziel kann sein, diese Menschen vom Tabakkonsum wegzubringen, das ist durchaus legitim; aber dann machen Sie das auf ehrliche Art, und kommen Sie nicht im Gesetz über den Schutz vor dem Passivrauchen damit! Auch das kann nicht so gemacht werden!
Das ginge ja so weit, dass sogar der Besitzer eines Restaurationsbetriebes, wenn es sich bei diesem Betrieb um eine juristische Person handelt, nicht mehr in diesem Raucherraum arbeiten dürfte. Wenn es eine AG oder eine GmbH ist, in der der Besitzer selber angestellt ist, dann müsste er sich vor seinen eigenen Vorschriften schützen. Das ist eine typische "Schwanzbeisser"-Regelung, die keinen Sinn macht.
Wir haben festgehalten: Rauchen ist legal, Nichtraucher sollen geschützt werden, einverstanden. Es ist nicht so, dass ich einen Nichtraucher zur Arbeit in einem Raucherbetrieb oder in einem Raucherraum zwingen möchte - bewahre! Aber auch hier, denken Sie daran: Es wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wenn man ein wenig einen liberalen Geist hat, Raucherbetriebe zu schaffen, in denen Mitarbeitende und Konsumenten von Zigarren und Zigaretten freiwillig rauchen könnten. Diese Regelung könnte über das Arbeitsgesetz vonstatten gehen.
Frau Präsidentin, mein Problem ist folgendes: Wenn ich ein Konzept gesamthaft vorstellen muss und dann nur fünf Minuten Redezeit bekomme, dann fühle ich mich ein wenig betrogen. (Zwischenruf der Präsidentin: Das sehe ich ein; Sie dürfen weiterreden!)
Also, es geht darum, dass es Raucherbetriebe geben könnte, klar definiert und sauber abgetrennt von den anderen Betrieben. Damit würden wir gewissen Angestellten, den Besitzerinnen und Besitzern und auch den Konsumenten von Tabakwaren vielleicht einen Dienst erweisen und sie so auch dazu bringen, nicht an Orten zu rauchen, wo man es nicht tun soll. Man hört übrigens auch schon Leute, die sagen: Abends gehe ich dann nicht mehr zum Feierabendbier, sondern ich trinke das Bier zu Hause; dort kann ich rauchen - unter Umständen geschieht das in der Umgebung von Kindern. Das kann ja nicht der Sinn und Zweck sein.
Artikel 3 ist eigentlich nur noch eine Ergänzung zu den Strafbestimmungen, die wir einführen müssen, sofern Sie der Schaffung von Raucherbetrieben zustimmen.
Ich rufe alle liberal denkenden Geister, Raucher und Nichtraucher, auf: Unterstützen Sie die Minderheit! Lassen Sie es zu, dass wir eine tolerante Gesellschaft bleiben, in der die eine Seite auf die andere Rücksicht nimmt und die andere Seite auch die Bedürfnisse der einen akzeptiert. So sind wir in der Vergangenheit immer sehr gut miteinander gefahren.