Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2007-10-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04
Wortprotokoll
Der heutige Morgen wird als der Morgen der unnötigen Gesetzgebungen in die Geschichte eingehen. Dieses Gesetz ist das zweite, welches meines Erachtens unnötig ist. Ich weiss natürlich, dass ich hier im Saal kaum eine Mehrheit für meinen Antrag finden werde und dass der sogenannte Nichtraucherschutz per Gesetz, also die Vorschrift, wie ich mich selbst zu verhalten habe, auch bei der Bevölkerung grosse Sympathien geniesst. Im Kanton Tessin und im Kanton Solothurn hat sich die Stimmbürgerschaft ja bereits dafür ausgesprochen.
Trotzdem möchte ich hier meine Argumente gegen diese gesetzliche Regelung vorbringen. Ich persönlich bin übrigens Nichtraucher, und in meinem Betrieb ist noch nie geraucht worden. Interessant ist ja auch, dass ausgerechnet diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die der Drogenlegalisierung recht wohlgesinnt sind, hier am lautesten nach Verboten schreien und dass Leute, die im Rating zu den liberalsten Politikern gehören, hier nach neuen gesetzlichen Regelungen rufen. Das zeigt eigentlich auch, dass man solchen Massnahmen recht oberflächlich und gleichgültig gegenübersteht. Auch die Politik, die hier betrieben wird, möchte ich als recht oberflächlich bezeichnen. Sie mag Ihnen den Applaus sichern, bringt aber nicht die gewünschten Resultate, denn bekanntlich gilt das Motto: Du kannst den Menschen nicht auf Dauer helfen, indem du für sie tust, was sie eigentlich selber tun sollten und könnten. Unter diesem Eindruck stehe ich bei dieser Gesetzgebung.
Dass Rauchen der Gesundheit schadet, ist nicht bestritten; auch ich möchte es nicht bestreiten. Die Frage ist ja nicht, ob Rauchen gesund ist oder nicht; die Frage ist, ob es für ein Produkt, das ohne Einschränkung zugelassen ist, eine gesetzliche Schutzregelung braucht. Weil Sie sich selbst die Toleranz, die dafür nötig wäre, nicht zutrauen, glauben Sie, es sei zwingend ein neues Gesetz zu erlassen. Es gibt ja immer einen guten Grund, das Falsche zu tun, sonst hätten wir nicht so viele schlechte Gesetze, die mehr Probleme schaffen, als sie lösen - auch das vorliegende wird so eines sein -, und vor allem hätten wir sonst nicht diese Regulierungsdichte, unter der letztlich alle stöhnen und unter der vor allem die Betriebe leiden.
Es gibt für mich drei wesentliche Gründe, warum man auf eine solche Gesetzgebung verzichten sollte:
Erstens stellt sich einmal die Frage, was an zugelassenem Verhalten, an zugelassenen Produkten usw. für Dritte gesundheitsgefährdend ist. Unter diesem Titel können Sie Verbote bis zum Gehtnichtmehr erlassen. Wenn ein Produkt für Dritte so gesundheitsgefährdend ist, müsste man eigentlich darüber diskutieren, ob ein generelles Konsumverbot zu erlassen sei. Ich habe in der Kommission gehört, was da alles an Schaden entsteht, und zwar für Leute, die gar nicht selbst rauchen. Sofern das stimmt, müsste man den Mut und die Kraft aufbringen, um über ein Verbot des Konsums zu sprechen! Aber da fehlt es eben wohl an Kraft und an Mut und in gewisser Weise auch an Ehrlichkeit. [PAGE 1668]
Der zweite Grund betrifft die Frage des Eigentums: Es hat doch niemand Anspruch darauf, Verhältnisse anzutreffen, die ihm gerecht werden, wenn er den Raum eines Privaten betritt. Wenn es ihm nicht passt, soll er es doch bleiben lassen. Das ist doch der Grundsatz. Und Sie sagen, der Private habe sich gefälligst so zu benehmen, dass der Dritte, der zu ihm komme, gesetzlich richtig behandelt werde.
Der dritte Grund betrifft die KMU-Freundlichkeit: Ich höre gerne vor den Wahlen das Hohelied, wie man Betriebe behandle; es werden ja nachher wieder Motionen und Vorstösse gemacht, um die Betriebe von Bürokratie, von Administration, von Auflagen und Ähnlichem zu entlasten. Aber auch hier - das ist ja nicht das erste Mal in dieser Session - entsteht wieder neue Bürokratie, entstehen neue Verbote und neue Auflagen für die Betriebe. Über die Holzdeklaration habe ich mich geärgert, das sage ich Ihnen als Schreiner. Das war bereits der erste Streich, eine erste Belastung der KMU, und mit diesem Gesetz folgt eine ähnliche Auflage für die Gastronomiebetriebe.
Diese Vorlage ist eigentumsfeindlich und KMU-feindlich; darum bitte ich Sie, nicht auf diese Gesetzesvorlage einzutreten.