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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-10-04

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Bei diesen Minderheitsanträgen geht es um zwei Fragen: Einerseits geht es um die Frage, ob eine Karenzfrist von drei Tagen eingeführt werden soll, und andererseits um die Frage, ob nur das Kriterium Spitalaufenthalt oder auch das des Pflegeheimaufenthaltes aufgenommen werden soll.

Zuerst zur Karenzfrist: Aus unserer Sicht ist es falsch, diese Frage auf Gesetzesstufe zu regeln. In Artikel 105 Absatz 5 ist festgelegt, dass der Bundesrat genau diese und auch andere Detailfragen regeln kann, und dieses Konzept ist für uns kohärenter. Es ist kohärenter, die Frage der Karenzfrist nicht auf Gesetzesstufe zu regeln, sondern der Kompetenz des Bundesrates zu übertragen, weil es eine typische Detailfrage ist, die flexibel gelöst werden muss. Wir wissen heute noch nicht, inwiefern das Kriterium der drei Tage taugt. Vielleicht kommt man zur Erkenntnis, dass zwei Tage richtig sind oder dass vier Tage richtig wären. Es sind dies Fragen, die wir nicht auf Gesetzesstufe lösen sollten, sondern auf Verordnungsstufe.

Zur Frage der Pflegeheime, das heisst zur Frage, ob diese ebenfalls mit einbezogen werden sollen oder ob nur der [PAGE 1659] Aufenthalt in Spitälern gelten soll: Das Argument gegen die Aufnahme der Pflegeheime ist, dass diese nicht nach DRG abrechnen würden und dass es deshalb nicht möglich sei, diese aufzunehmen. Doch wir sind überzeugt davon, dass das Argument nicht stichhaltig ist: Der Einbezug der Spitalaufenthalte ist nicht einfach an die DRG gebunden; wir verknüpfen es politisch zwar so, aber es ist technisch nicht daran gebunden; es erleichtert allenfalls die Berechnungen. Die Tarife und Pflegestufen im Pflegeheim bieten ebenfalls eine taugliche Grundlage, um diesen Aufenthalt mit einzubeziehen. Technisch ist also der Miteinbezug der Pflegeheime sehr wohl möglich, und deshalb stellt sich die Frage, ob es auch politisch sinnvoll sei, Aufenthalte in Pflegeheimen als Kriterium einzubeziehen. Da sind wir klar der Meinung: Ja, das ist sinnvoll. Es gibt wahrscheinlich keinen deutlicheren Indikator in Bezug auf zu erwartende hohe Pflege- und Krankheitskosten als einen Aufenthalt in einem Pflegeheim. Weshalb ausgerechnet dies dann wiederum nicht als Kriterium gelten soll, ist nicht einsichtig.

In diesem Sinn bitten wir Sie, der Minderheit I zuzustimmen.