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Thanei Anita · Nationalrat · 1999-12-21

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Beim Antrag der Minderheit Vollmer geht es um die Frage, wer Anspruch auf eine Invalidenrente haben soll und wo und wie das geregelt wird. Gemäss heutigen Statuten der Pensionskasse besteht ein Leistungsanspruch auch bei Berufsinvalidität, das heisst, wenn jemand [PAGE 2637] aus gesundheitlichen Gründen die bisherige oder eine ihm oder ihr zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Es ist somit nicht erforderlich, dass jemand im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung invalid ist. Zu denken ist beispielsweise an einen älteren, sehbehinderten Lokomotivführer. Er ist nicht absolut erwerbsunfähig, sondern nur für den Fahrdienst untauglich. Es versteht sich von selbst, dass derart betroffene Personen im Allgemeinen trotzdem nicht mehr vermittlungsfähig sind und früher oder später ohne Erhalt einer Rente fürsorgeabhängig würden.

In Bezug auf die Möglichkeit, eine andere Stelle zu finden, möchte ich auf die besondere Situation - oder besser gesagt Schwierigkeit - hinweisen, da es sich bei den Betroffenen zumeist um Angehörige von Monopolberufen handelt. Das heisst, sie haben auf dem freien Arbeitsmarkt praktisch keine Chancen.

Mit dem Antrag der Minderheit Vollmer soll garantiert werden, dass ein Anspruch auf eine IV-Rente auch für Fälle der Berufsinvalidität besteht. Die Mehrheit will dagegen grundsätzlich vom Invaliditätsbegriff des IVG ausgehen, welcher, wie bereits gesagt wurde, enger ist. Das Weitere soll der Bundesrat regeln, wobei zusätzlich vorausgesetzt wird, dass der betroffene Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt, das heisst, es liegt nicht nur im Belieben des Bundesrates, sondern auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitgebers.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Vollmer zu unterstützen. Wir wollen eine gesetzlich garantierte Rente für Berufsinvalide. Wir wollen diese Frage weder dem Bundesrat noch den einzelnen Arbeitgebern überlassen.