Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-10-04
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Es wurde in den vorgängigen Voten immer wieder bestritten, dass es eine Risikoselektion durch die Krankenkassen gebe. Ich möchte all denen, die daran zweifeln, einen Artikel im "Tages-Anzeiger" vom 2. Oktober in Erinnerung rufen. Da gab es ein Interview mit dem Ombudsmann der Krankenkassen, in dem er klar sagt, dass er immer wieder mit solchen Fällen konfrontiert sei, in denen Kassen Personen abwiesen, die krank oder älter seien.
Jetzt sind wir also daran, diesen Risikoausgleich zu optimieren; wir sind auf die Vorlage eingetreten. Es zeigt sich dann jedoch in der realen Umsetzung, dass es nicht ganz einfach ist, geeignete und aussagekräftige Kriterien zu finden, die für eine Definition des erhöhten Krankheitsrisikos hinzugezogen werden können. Unbestritten war in der Kommission, dass ein Spitalaufenthalt ein solches Kriterium ist. Bestritten war aber dann schon, ob ein Aufenthalt von einem Tag reicht oder ob es mehr als drei Tage sein sollen, die definieren, ob jemand für die Kasse potenziell höhere Kosten verursacht. Die Mehrheit der Kommission meint, es müsse ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen sein, der zu einem Kostenausgleich führe. Damit würden Patientinnen und Patienten, die mehrmals jährlich z. B. für einen Tag in eine Notfallstation gehen, von diesem Risikoausgleich nicht erfasst. Ein Patient jedoch, der nur einmal im Jahr mehr als drei Tage in einem Spital liegt, gilt dann als teuer. Das ist in meinen Augen eine falsche Optik. Wer immer wieder, sei es auch nur für einen [PAGE 1660] Tag, ein Spital oder eine Notfallstation aufsucht, ist tendenziell jemand, der auch sonst der Kasse hohe Kosten verursacht.
Ebenfalls bestritten war in der Kommission, ob ein Aufenthalt in einem Pflegeheim bei der Definition von teuren Patientinnen und Patienten ein Kriterium sein soll. Sie finden diese Variante im Antrag der Minderheit II (Ruey). Wer aber heute überhaupt einen Platz in einem Pflegeheim findet und bekommt, der oder die ist pflegebedürftig. Das heisst, er oder sie braucht dauernde Pflege und Unterstützung; das heisst auch, dass entsprechende Kosten entstehen. In manchen Fällen sind es sogar sehr hohe Kosten. Bei der Diskussion über die Neuordnung der Pflegefinanzierung wird jeweils immer von den sehr hohen Kosten der Pflege gesprochen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit I (Rossini) zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit I integriert einerseits einen Aufenthalt in einem Pflegeheim als Kriterium, andererseits wird von einer Karenz von drei Spitaltagen abgesehen. Das ist aus der Sicht der SP-Fraktion die einzig wirklich sinnvolle Variante. Wenn wir schon eine Verfeinerung des Risikoausgleichs anstreben, dann müssen Kriterien berücksichtigt werden, die erstens aussagekräftig und zweitens klar identifizierbar sind. So eindeutig wie das Geschlecht und das Alter ist die Tatsache, ob jemand im Vorjahr in einem Spital oder in einem Pflegeheim war. Es gäbe sicher noch andere Kriterien; diese sind aber deutlich schwieriger zu identifizieren und zu erfassen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I (Rossini) zuzustimmen.