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Stahl Jürg · Nationalrat · 2007-10-04

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-04

Wortprotokoll

Frau Schenker, es ist ja schön, dass Sie alles glauben, was im "Tages-Anzeiger" steht! Wir tun das schon lange nicht mehr. Aber das Problem dabei ist, dass weder in der Kommission noch anderswo diese erhärteten Fakten wirklich auf den Tisch gelegt wurden. Mit dem Entscheid im Verhältnis von 88 zu 80 Stimmen haben Sie auf diesem unseriösen Fundament aufgebaut, und das bedauere ich ausserordentlich.

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit II (Ruey). Wenn Sie schon aufgrund von nichterhärteten Fakten entschieden haben, die Spitalaufenthalte in die Berechnung des Risikoausgleichs aufzunehmen, so ist es wichtig und richtig, den Spitalaufenthalt klar zu definieren, abzugrenzen und eine Mindestaufenthaltsdauer festzulegen. Es darf doch nicht sein, dass Anreize geschaffen werden, um Patienten, die ambulant behandelt werden können, in den stationären Bereich zu drängen.

Die Überlegungen von Kollege Ruey sind richtig: Es geht nur um die Spitalaufenthalte, d. h., die Aufenthalte in den Pflegeheimen sind nicht mit einzubeziehen. Die Patientinnen und Patienten sind in den allermeisten Fällen ältere Personen, das Eintrittsalter bei den Pflegeheimen beträgt in der Regel weit über 70 Jahre, und genau diese Personengruppe haben wir mit dem Faktor Alter abgedeckt. Das ist in dieser Berechnung des Risikoausgleichs bereits genügend verankert. Sie sehen also, dass das, was Sie hier betreiben, nur eine Verstärkung des bisherigen Systems, also reine Symptombekämpfung, ist. Es wird nie einen gerechten Risikoausgleich geben. Die substanziellen Probleme schiebt man mit diesen Verfeinerungen nur vor sich her. Vielleicht merken Sie jetzt, dass Sie mit dem Eintretensentscheid einem administrativ aufwendigen, nicht umsetzbaren, chaosähnlichen Konstrukt zugestimmt haben. Ich hoffe, dass der Ständerat dann die nötigen Korrekturen vornehmen wird, wenn er sich etwas mehr Zeit lassen kann, als dies bei seiner ersten Fassung der Fall war.

Auch hier fehlen die Grundlagen. In der Kommission haben wir kein einziges Fallbeispiel durchdiskutiert. Mein Erstaunen darüber, auf welch unsicherem Fundament Sie hier eine Verfeinerung machen wollen, ist daher sehr gross.

Aus diesem Grund unterstützt die SVP-Fraktion die Minderheit II (Ruey), und ich bitte Sie, das auch zu tun.