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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-10-04

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Absatz 6 ausgesprochen. Ich möchte an das Konzept der Kommission erinnern: Ausgehend vom Beschluss des Ständerates haben wir für den Risikoausgleich ein zusätzliches Kriterium, die Spitalaufenthaltsdauer, aufgenommen. Wir haben die Spitalaufenthaltsdauer auf drei Tage limitiert. Wir haben in den Übergangsbestimmungen die Einführung des neuen Risikoausgleichs an die Einführung der neuen Fallpauschalen gemäss DRG geknüpft. Die Kommission schlägt Ihnen gleichzeitig noch vor, diesen Risikoausgleich auf fünf Jahre zu limitieren, um in dieser Zeit die Wirkungen des Risikoausgleichs evaluieren zu können und allenfalls auf der Basis von DRG einen verlässlichen, transparenten und praktikablen Morbiditätsindikator bekommen zu können.

In dieses Konzept passt weder eine Limitierung des Umverteilungsvolumens, noch passt es eben in dieses Konzept, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, einen neuen Morbiditätsindikator einzuführen. Dieser Absatz ist aber auch dadurch überflüssig geworden, dass die Kommission in Absatz 2 neben dem Spitalaufenthalt einen zusätzlichen Morbiditätsindikator eingefügt hat. Ich habe beim Eintreten auf die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Kriteriums Morbiditätsindikator hingewiesen.

Ich ersuche Sie, bei beiden Absätzen, aber insbesondere bei Absatz 6 der Kommissionsmehrheit zu folgen.