Marti Werner · Nationalrat · 2007-10-04
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Ursprünglich war ja vorgesehen, alle drei Vorstösse auf einmal zu behandeln. Nachdem nun eine Aufteilung vorgenommen und die Motion Lombardi vorgezogen worden ist, beschränke ich mich jetzt auf diese. Ich werde dann bei den Motionen Escher und [PAGE 1690] Pfisterer Thomas noch weitere Ausführungen bezüglich des Hintergrundes dieser beiden Vorstösse machen.
Die Motion Lombardi haben wir in der KVF zusammen mit den Motionen Pfisterer Thomas und Escher behandelt. Wir haben dort auch die Zuständigen angehört. Bei der Motion Lombardi ist ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass eine Gutheissung derselben die Swisscom massiv treffen würde, indem nämlich eine wichtige Infrastruktur dieser Unternehmung ausgelagert würde. Wenn auch diese Motion im Zusammenhang mit der Diskussion über die Swisscom damals allenfalls gerechtfertigt war, ist es keinesfalls gerechtfertigt, sie hier nun als einzelnen Vorstoss gutzuheissen.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion Lombardi abzulehnen. Ein Minderheitsantrag ist nicht gestellt, und es ist auch heute kein anderer Antrag gestellt worden, weshalb sich weitere Ausführungen zu diesem Vorstoss erübrigen.
Ich komme nun zur Darlegung der grundsätzlichen Überlegungen der KVF sowie der Begründungen im Zusammenhang mit den Motionen Escher und Pfisterer Thomas. Diese Vorstösse sind ja eine Folge der Privatisierungsvorlage des Bundesrates zur Swisscom. Wir haben in der laufenden Legislatur ja schon viele Wellen in unserem Parlament erlebt, nicht nur diese Woche, sondern auch bereits früher. Die Swisscom-Vorlage war sicher ein Geschäft, das dieses Parlament, aber auch die Bevölkerung stark beschäftigt hat. Aber aufgrund des überraschenden Vorschlages des Bundesrates Ende 2005 hat ja dann eine intensive Diskussion über die Frage der Eigentümerschaft an der Swisscom stattgefunden. Der Entscheid über die Vorlage ist im Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2006 gefallen, indem mit 99 zu 90 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten wurde. Den gleichen Entscheid hat der Ständerat in der Sommersession 2006 gefällt, womit dieses Geschäft - Privatisierung der Swisscom - formell abgeschlossen war.
Der Wille des Ständerates war es aber auch, noch aufzuzeigen, wie dieses Dossier allenfalls weiterentwickelt werden könnte. Die Herren Pfisterer und Escher haben ihre beiden Motionen eingereicht, deren Ablehnung die Mehrheit der KVF Ihnen heute empfiehlt. Die Gründe für diese Ablehnung sind folgende, bzw. ich möchte darauf hinweisen, dass die Privatisierung der Swisscom vom Nationalrat aus folgenden wesentlichen Gründen abgelehnt wurde: Zunächst einmal war die Sicherstellung der Grundversorgung infrage gestellt. Sicherheitsanliegen waren zu beachten. Die Frage des zukünftigen Aktionariates war ungeklärt: Wer soll bei einer Privatisierung Aktionär der neuen Swisscom sein, welchen Einfluss kann der Bund allenfalls auf dieses Aktionariat nehmen, und wie können die Interessen des Bundes sichergestellt werden?
Die KVF hat dann an ihrer Sitzung die betroffenen Kreise angehört, insbesondere die Vertreter der Comcom, der Swisscom und von Swisscable sowie die Exponenten des UVEK wie auch des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Zudem haben wir mit Professor Riemer einen Spezialisten des Stiftungsrechtes beigezogen, um seine rechtliche Meinung zu der damals präsentierten Stiftungsidee zu hören. Nach der Anhörung ist die KVF zum Schluss gekommen, dass die Frage der Privatisierung einstweilen entschieden sei und dass es nicht sinnvoll sei, hier eine aufgewärmte Vorlage zu präsentieren. Dieser Auffassung konnten sich sowohl die seinerzeitigen Gegner der Privatisierung wie auch ein Teil der Befürworter anschliessen, ausgenommen die Mitglieder der Minderheit, die von Herrn Theiler angeführt wird, der Ihnen ja beantragen wird, diese beiden Motionen gutzuheissen.
Die Mehrheit der Kommission war dann aber der Auffassung, dass die in den Motionen aufgeworfenen Fragen im Rahmen eines Kommissionspostulates durch einen Bericht des Bundesrates beantwortet werden sollten. Das Postulat 06.3636, "Fragen zur Entwicklung des Swisscom-Dossiers", wurde zur Annahme empfohlen, Minderheitsanträge waren keine gestellt. Im Namen der Kommission möchte ich Herrn Bundesrat Merz hier doch noch anfragen, bis wann etwa mit diesem Bericht gerechnet werden kann, sodass man sich den entsprechenden Zeitraum vorstellen kann.
Nun noch zu den einzelnen Vorstössen: Über die Motion Lombardi haben wir bereits entschieden; sie ist abgelehnt. Zu den Motionen Pfisterer Thomas und Escher: Inhaltlich haben sie die gleiche Stossrichtung, wobei die Motion Pfisterer Thomas eigentlich schon aus formellen Gründen abgelehnt werden muss. Sie ist ein Mix aus einer Motion, einem Postulat und einer Interpellation; es handelt sich also um eine klassische "Mostulation". Ich denke, man sollte solche Wildwüchse rechtzeitig ad acta legen und nicht zum Usus werden lassen. Aber das ist nur ein formeller Hinweis. Inhaltlich haben beide Vorstösse gemeinsam, dass die Privatisierungsdebatte nochmals weitergeführt werden soll. Hierzu ist die Mehrheit der KVF der Auffassung, dass das nicht im heutigen Zeitpunkt Aufgabe des Parlamentes sein soll - vielmehr soll es Aufgabe des Bundesrates sein, die in den Motionen aufgeworfenen Fragen, die mit dem Inhalt des Postulates identisch sind, abzuklären. Der Bundesrat soll den entsprechenden Bericht verfassen. Dann soll der Bundesrat sagen, was er aufgrund dieses Berichtes machen will. Wir werden dann aufgrund dieser Entscheide weitersehen.
Noch zu den Abstimmungsverhältnissen: Die Motion Pfisterer Thomas wird wie die Motion Escher mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Ich ersuche Sie, diesen Anträgen zuzustimmen.