Maissen Theo · Ständerat · 2000-10-03
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Die Kommission beschloss mit 6 zu 5 Stimmen, Abschreiben dieser Motion zu beantragen, weil das Anliegen, so wie dies vom Bundesrat begründet wird, erfüllt ist. Es gibt auch einen Minderheitsantrag.
Man muss nun sehen, dass diese Motion im Grunde genommen drei Punkte enthält: Erstens geht es um die grundsätzliche Bedeutung und Rolle der Familie. Zweitens geht es um die Frage der Besteuerung der Familie. Drittens geht es um die Vorstellung einer Familienverträglichkeitsprüfung zur Wahrung der Interessen der Familie. Und nun ist es so, dass das Anliegen bezüglich Bedeutung der Familie ein allgemeines Postulat ist. Bei der Besteuerung hingegen geht es selbstverständlich um etwas, was man gesetzgeberisch umsetzen soll - es gibt entsprechende Vorstellungen, Massnahmen sind eingeleitet, entsprechende Botschaften liegen ja auch bereits vor. Beim Dritten, der Familienverträglichkeitsprüfung, gehen die Meinungen auseinander. Seitens des Bundesrates wird hier gesagt, dass bereits heute, mit der Koordinationsstelle für Familienfragen, die Gesetzgebung eben jeweilen bezüglich der Familienverträglichkeit geprüft werde.
Von der Minderheit wird das anders gesehen: Man sagt, an und für sich müsse das gesetzlich festgelegt werden.
Von einer anderen Erfahrung her möchte ich einfach daran erinnern, dass beim Verzicht auf eine gesetzliche Verankerung solcher Überprüfungen sie dann eben irgendeinmal einfach auf die Seite geschoben werden. Es gab einmal eine Zeit, da man die Botschaften des Bundesrates jeweilen noch bezüglich der regionalpolitischen Auswirkung überprüft hat; das war nirgends in einem Gesetz, vielmehr in einer Verordnung festgelegt - und das hat man dann vom Bundesrat her einfach, vor zwei Jahren oder so, glaube ich, gekippt. Jene, die das verankert haben möchten, sehen diese Gefahr und wollen deshalb, dass es gesetzlich geregelt werden müsste - da gibt es eine Minderheit, die wahrscheinlich noch durch Herrn Epiney vertreten wird.