Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-17
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-17
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute in der Differenzbereinigung eine Vorlage, die vom Nationalrat zweimal ganz klar unterstützt wurde. Letztmals wurde sie am 4. Juni dieses Jahres mit 113 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Unser Rat dagegen trat am 19. März dieses Jahres aufgrund des einstimmigen Antrages der SPK nicht auf die Vorlage ein. Die Erwägungen möchte ich nicht in der ganzen Breite wiederaufnehmen. Sie können im Amtlichen Bulletin nachgelesen werden.
Im Wesentlichen war unsere Kommission, wie im Übrigen auch der Bundesrat, damals der Meinung, dass die bestehenden Regelungen in der Bundesverfassung (Art. 180), im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 10 und 11) und im Bundesgesetz über die politischen Rechte (Art. 11 Abs. 1) genügen müssten. Das komplexe Problem des Informationsauftrages des Bundes in ein Gesetz zu kleiden ist beinahe unmöglich, und Sanktionen sind sowieso keine möglich. Ziel muss also eine aktive Information durch den Bundesrat als leitendes Organ sein. Wir reden hier über Abstimmungsvorlagen und nicht über Wahlen.
Ihre SPK hat aufgrund der zweimaligen klaren Abstimmungsergebnisse im Nationalrat sowie aufgrund der positiven Aufnahme der Vorlage im Vernehmlassungsverfahren nochmals nach einer besseren Lösung gesucht, dies im Bestreben, dem Nationalrat einen Schritt entgegenzukommen. Die Nachteile der Nationalratslösung, wonach der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Haltung vertreten dürfe, werden mit dem Ihnen jetzt von der Kommission unseres Rates vorgeschlagenen Text weitgehend beseitigt. Der Bundesrat bekräftigte in seinem Brief vom 4. Juli 2007 an unsere Kommission seine Empfehlung, nicht auf die parlamentarische Initiative einzutreten. Er möchte die bisherige Praxis weiterführen. Da auch er die im parlamentarischen Verfahren vertretenen Positionen, darunter seine eigene, in seine Abstimmungserläuterungen aufnehmen will, sind die Differenzen eigentlich nicht sehr gross. Der Bundesrat hat sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass er bereits gesetzliche Grundlagen habe und diese auch im Vorfeld von Abstimmungen gelten würden. Er wehrt sich gegen die zusätzliche Regelung. Im Plenum vertrat Frau Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz bereits die im erwähnten Brief eingenommene Haltung, dies im Gegensatz zur ersten Stellungnahme des Bundesrates, der damals noch eine andere Position einnahm.
Ihre Kommission entschied aufgrund dieser Erwägungen mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Ich ersuche Sie, auch im Interesse einer politischen respektive parlamentarischen Konsenssuche, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten - ohne Begeisterung, aber rational und im Bewusstsein, dass sich auch mit diesem Text in der Praxis kaum sehr viel ändern wird. Kritik an der bundesrätlichen Stellungnahme wird es immer geben, von Befürwortern und Gegnern einer Vorlage, auch wenn alle Positionen aufgenommen würden.