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Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-18

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meiner Freude Ausdruck geben, dass jetzt auch der Ständerat beim bäuerlichen Bodenrecht den Vorstellungen gefolgt ist, wie ich sie seinerzeit in den Beratungen bezüglich Belastungsgrenze usw. dargelegt habe. Hier haben wir nun wirklich etwas Gutes für die Landwirtschaft getan. Ich möchte allen danken, die sich dafür eingesetzt haben.

Nun zum vorliegenden Thema: Mich freut es natürlich, Frau Bundesrätin, dass wir uns sogar einmal treffen in dem Sinne, dass ich für den Vorschlag des Bundesrates bin; das freut mich ausserordentlich. Die Situation ist noch etwas komplizierter, als es Herr Frick dargelegt hat. Die Situation, Kollege Frick - wenn Sie zuhören möchten -, ist die, dass jetzt am 1. September dieses Jahres eine Änderung des Raumplanungsgesetzes in Kraft getreten ist, die sich auf diesen Punkt hier bezieht. Das war möglicherweise die Überlegung der Kommission. Jetzt ist es aber so: Es gibt wesentliche Unterschiede, und Sie können diese Unterschiede in der Botschaft zur Agrarpolitik auf den Seiten 6488 und 6489 nachlesen. Der wesentliche Unterschied ist ja nicht der, dass man die Standardarbeitskräfte unterschiedlich festlegt. Der wesentliche Unterschied ist der, dass das geltende Recht vom "landwirtschaftlichen Gewerbe" spricht und sich damit auf die Definition im bäuerlichen Bodenrecht bezieht. Hingegen bezieht sich der Entwurf des Bundesrates ausdrücklich auf den Begriff "landwirtschaftlicher Betrieb". Es wird in der Botschaft hervorgehoben, dass dieser Unterschied wichtig sei. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist der, dass es mir wichtig erscheint, dass man hier nicht einfach im Sinne der Gleichmacherei sagt: Wir haben uns auf eine Standardarbeitskraft im bäuerlichen Bodenrecht und im Raumplanungsgesetz geeinigt, dann wollen wir das überall so halten. Ich finde, es ist sehr sinnvoll, dass wir hier erstens die Definition des landwirtschaftlichen Betriebes und zweitens 0,75 Standardarbeitskräfte respektive 0,5 für das Berg- und Hügelgebiet haben. Ich möchte Sie also bitten, hier dem Nationalrat zu folgen.

Man müsste allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt - oder vielleicht kann man das jetzt noch machen - die Revision, die jetzt in Kraft getreten ist, mit dem Text hier koordinieren. Es gibt nämlich noch einen Punkt, der unterschiedlich ist. Die jetzt in Kraft getretene Revision verlangt nicht mehr, dass der Nachweis erbracht wird, dass man zusätzliches Einkommen braucht. Sie hält nicht mehr fest, dass es nur dann möglich sei, nebenbetriebliche Bauten zu errichten. Das ist weggefallen. Bei der Version Bundesrat/Nationalrat, wie sie hier vorgeschlagen ist, sehen Sie, dass es immer noch die Begründung braucht, dass es einem Betrieb ohne ein Zusatzeinkommen nicht möglich sei weiterzubestehen. Das ist noch eine Nuance, wobei nach Absatz 1bis dann doch unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens eben Erweiterungen für Nebenbetriebe erlaubt werden können, wenn die Gebäude nicht entsprechend ausreichen. Das ist also bereits korrigiert. Die ganze Geschichte ist etwas kompliziert, ich weiss das, ich habe versucht, das zu erklären. Die Ausgangslage ist auf alle Fälle anders, als sie der Kommissionssprecher dargelegt hat.

Im Nationalrat - darauf möchte ich noch hinweisen - erfolgte diese Änderung einstimmig. Die Kommission beantragte, dem Bundesrat und nicht dem Ständerat zu folgen, und das war ein einstimmiger Beschluss. Es ist also ein ganz wesentlicher Unterschied, ob wir nun dem Bundesrat und dem Nationalrat folgen oder ob wir beim geltenden Recht bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, hier keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, sondern dem Nationalrat zu folgen. Man müsste dann bei Gelegenheit - das Raumplanungsgesetz wird ja so oder so jetzt generell überprüft - hier noch einmal einzelne Details ansehen. Ich bitte Sie dennoch, hier der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.