Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-18
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-18
Wortprotokoll
Wir sind uns alle der Bedeutung des Tourismus für den Wirtschaftsstandort Schweiz sehr wohl bewusst und unterschätzen dessen Bedeutung mit unserer ablehnenden Haltung in keiner Art und Weise. Ich gehöre mit dieser Haltung zur Mehrheit der Kommission. Der Tourismus, der zwar statistisch nicht als Wirtschaftszweig gilt, bildet die drittgrösste Exportbranche, und viele KMU, vor allem auch im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und anderswo, profitieren enorm vom Tourismus. Auch die Beschäftigungswirkung dieser Branche ist vor allem unter dem Aspekt "Berg- und Randregionen" von grosser Bedeutung. Gerade Bergregionen hätten ohne Tourismus oft keine Zukunftsperspektive, und eine Abwanderung vieler wäre letztlich die logische Konsequenz.
Um die Attraktivität der Beherbergung zu steigern, muss die Hotellerie erneuert werden. Gegenüber den benachbarten Tourismusländern hat die Schweiz - darin sind sich alle einig - Nachholbedarf. Das Erfolgsrezept liegt gemäss Eigenaussagen der Branche in der Kooperation und Innovation. Die Dienstleistungskette als Gesamtes muss verbessert werden. Die Frage, die wir hier zu beantworten haben, ist die, ob mit einem Gesetz, wie es gefordert wird, der Tourismusbranche im obigen Sinn tatsächlich geholfen werden kann und was der Mehrwert eines solchen Gesetzes wäre. In unseren Unterlagen wird das Tourismusgesetz als Teil der Problemlösung dargestellt, und vor allem wird darauf aufmerksam gemacht, dass damit Rahmenbedingungen geschaffen werden können, die mit jenen im Ausland vergleichbar sind. Das Gesetz soll ja als Rahmengesetz das Dach über den verschiedenen bestehenden tourismuspolitischen Bestrebungen bilden. Die Aufgaben und Massnahmen des Bundes im Bereich des Tourismus sollten transparent gemacht, gebündelt und in ihren Wirkungen gestärkt werden. Damit könnte - immer gemäss dem Initianten - eine integrierte Sichtweise der Tourismuswirtschaft gestärkt und könnten alle Involvierten in ihren Bemühungen unterstützt werden.
Fünf Handlungsachsen - Sie haben es bereits vom Sprecher gehört - sollen im Gesetz verankert werden, und Leistungsvereinbarungen sollen durch die zuständige [PAGE 691] Fachstelle des Bundes unter Einbezug der Beratenden Kommission für Tourismus erarbeitet werden. Es wird geltend gemacht, dass damit in einzelnen Bereichen die Zielsetzung, die Instrumente und die strategischen Handlungsachsen aufeinander abgestimmt werden können. Davon verspricht man sich eine effektivere Förderung und einen effektiveren Einsatz der vorhandenen Mittel. Was mir - und da geht es mir wie Herrn Kollege Lauri und anderen - auch nach den Ausführungen von Kollege Maissen in unserer Kommission aber nicht klar ist, ist, inwieweit mit einem solchen Gesetz besser auf die Anliegen der Tourismuswirtschaft aufmerksam gemacht werden kann als mit den bestehenden Möglichkeiten. Diese sollen ja gemäss Bundesrat umgebaut werden, gerade um der Kritik aus der Tourismusbranche entgegenzukommen. Der Bund arbeitet daran, die Landeswerbung, zu der Schweiz Tourismus ja auch gehört, neu zu organisieren. Wir haben vor kurzer Zeit die Botschaft über die "Standortförderung 2008-2011" behandelt. Wir sind dem Bundesrat in seinen Bemühungen gefolgt, die Organisation neu zu organisieren und zu koordinieren. Meines Erachtens sind in dieser Angelegenheit noch nicht alle Fragen endgültig ausdiskutiert, und ich frage mich, ob es opportun ist, im jetzigen Moment über ein Tourismusgesetz zu debattieren; dies umso mehr - und da liegen auch meine Bedenken -, als gerade Hauptakteure des Tourismus, zum Beispiel die Hotelleriesuisse, aber auch andere, einem Tourismusgesetz negativ gegenüberstehen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.