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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-09-18

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-18

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Stellungnahme zu meiner Motion. Aus meiner Sicht sind hiezu noch folgende Bemerkungen zu machen:

Jahreszeitbedingt ist der Feuerbrandbefall von Obstbäumen aus den Schlagzeilen verschwunden. Das ändert indessen nichts an der Tatsache, dass es sich um ein nach wie vor nicht gelöstes Problem handelt, das für die Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung ist. Wer immer noch an der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs zweifelt, wird durch die Schilderung der tatsächlichen Situation - ich beschränke mich im Folgenden auf das Gebiet des Kantons Thurgau - zweifellos eines Besseren belehrt.

Wie sieht die Situation in unserem Kanton aus? Bei uns bewirtschaften rund 750 Betriebe, also rund ein Viertel aller Bauernbetriebe, niederstämmige Tafelobstkulturen, weitere 2000 Bauernbetriebe pflegen Hochstamm-Feldobstbäume, im Wesentlichen für die industrielle Verarbeitung. Nebenbei bemerkt - aber nicht als Nebensache gemeint - prägen diese Bäume auch das Landschaftsbild des Kantons Thurgau. Aus dem Thurgau stammt jeder dritte in der Schweiz produzierte Apfel und jeder zweite Liter Apfelsaft. Es sind rund 600 Bauernfamilien, deren Existenz hauptsächlich vom Obstbau abhängt.

Als im Jahr 2000 der Feuerbrand erstmals in grossem Ausmass auftrat, mussten rund 3000 Hochstamm-Feldobstbäume und rund 20 Hektaren Niederstammkulturen gerodet werden. Aufgrund der Schadensituation in diesem Jahr umfasst die Rodung rund 50 Hektaren Niederstammkulturen und 5000 Hochstamm-Feldobstbäume, was gesamthaft - man höre und staune! - eine Zahl von mehr als 100 000 Obstbäumen ergibt. Zusätzlich wurden etwa 100 Hektaren Niederstammkulturen und mehr als 10 000 Hochstamm-Feldobstbäume durch Rückschnitt gesäubert. Die Kosten für die Bekämpfungsmassnahmen im Zeitraum 2000 bis 2006 [PAGE 678] beliefen sich auf 13 Millionen Franken, wobei der Bund dem Kanton die Hälfte vergütete.

Für die Rodung, den Rückschnitt, die Ausfallsentschädigung und die Kontrollen wird in diesem Jahr allein in unserem Kanton mit einem Aufwand von rund 10 Millionen Franken gerechnet. Im Kanton Thurgau besteht glücklicherweise ein - ich betone das - von den Landwirten mitfinanzierter Pflanzenschutzfonds, welcher es ermöglicht, die Kosten der Rodung der Obstanlage bzw. des Zurückschneidens sowie den diesjährigen Ernteausfall zu entschädigen. Nicht entschädigt werden hingegen die Ernteausfälle in den Folgejahren.

Dieses Lagebild, das auch für andere Obstbauregionen unseres Landes gilt, zeigt unmissverständlich, dass die Hände nicht in den Schoss gelegt werden dürfen. Es wäre im Übrigen völlig verfehlt zu glauben, dass in Anbetracht der guten diesjährigen Tafelobsternte kein Handlungsbedarf mehr bestehe. Tatsache ist, dass der nächste Frühling kommt und dass ein erneuter Feuerbrandbefall der Obstbäume im nächsten Jahr oder allenfalls in Folgejahren ohne entsprechende Massnahmen die Schweizer Obstwirtschaft und damit die Existenz zahlreicher Bauernfamilien bedroht. Im Weiteren würde das Landschaftsbild drastisch verändert. Der Chef des Departementes für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau hat Ihnen, Frau Bundesrätin Leuthard, am 26. Juni 2007 in einem Brief die Situation eindringlich geschildert. Es hat mich sehr gefreut, Frau Bundesrätin, dass Sie sich anlässlich eines Besuches vom 29. Juni 2007 persönlich und umfassend über die Lage haben informieren lassen. Ich danke Ihnen dafür.

Nun zum Zweck meiner Motion: Der Zweck meiner Motion bestand und besteht einzig und allein darin, das Thema und den Ernst der Lage auf Bundesebene zu thematisieren und die zuständigen Verantwortlichen zu sensibilisieren und sie aufzufordern, so rasch als möglich konkrete Lösungsansätze zu präsentieren. Insbesondere ist es mir ein Anliegen, dass schweizweit - ich unterstreiche das: schweizweit - einheitlich und koordiniert die Bekämpfung des Feuerbrandes angegangen wird und dass im Hinblick auf das kommende Frühjahr entsprechende Grundlagen und Konzepte bestehen, dass aber auch geklärt wird, welche Massnahmen unter welchen Voraussetzungen bewilligt werden können. In der Stellungnahme vom 12. September 2007 - diese ist also noch nicht alt - stellt der Bundesrat fest, dass mit der Richtlinie Nr. 3 vom 30. Juni 2006 eine strategische Grundlage bestehe und dass im Übrigen aufgrund des nun in der Zwischenzeit eingegangenen Gesuches für den Einsatz von Streptomycin das von mir eingebrachte Anliegen erfüllt sei. Auch wenn ich diese Auffassung nicht vollumfänglich teile, werde ich auf eine Auseinandersetzung mit dem Bundesrat über Details im Sinne einer Abstimmung verzichten.

Aber ich möchte jetzt noch auf einige Aspekte hinweisen, die in der Stellungnahme des Bundesrates eindeutig zu kurz kommen. In der Richtlinie Nr. 3 werden sogenannte Schutzobjekte in einer Befallszone definiert. Worum geht es? Es handelt sich dabei um wertvolle Wirtspflanzenbestände in der Form von Hochstamm-Obstgärten, Erwerbsobstanlagen und Baumschulen; in deren Umgebung, im Umkreis von 500 Metern, werden visuelle Kontrollen intensiver und Sanierungsmassnahmen rigoroser als in den übrigen Teilen der Befallszonen durchgeführt. Deshalb werden diese Kosten vom Bund anerkannt.

Frau Bundesrätin, im Kanton Thurgau mit seiner hohen Baumdichte ergeben sich mit dieser Regelung Probleme, weil für die Ausscheidung eines solchen beitragsberechtigten Schutzobjektes - um diese Distanzen zu erhalten - vielerorts wertvolle Wirtspflanzen gerodet werden müssen. Ihrem Bundesamt für Landwirtschaft ist diese Problematik bestens bekannt. Ich ersuche Sie deshalb, dafür zu sorgen, dass in der Richtlinie Nr. 3 diese kontraproduktive Regelung beseitigt wird. Das ist ein erstes Anliegen.

Ich bin auch entschieden der Auffassung, dass der extreme Feuerbrandbefall in diesem Jahr zeigt, dass die bestehende Bekämpfungsstrategie, wie sie in der Richtlinie Nr. 3 enthalten ist, allein nicht ausreicht. Man muss noch verschiedene Dinge in Betracht ziehen: Aus meiner Sicht ist zwischen langfristigen, mittelfristigen und kurzfristigen Massnahmen zu unterscheiden. Langfristig wird es unter anderem darum gehen - das steht selbstverständlich nicht in dieser Richtlinie, aber wenn man von Strategie spricht, dann muss man strategische Überlegungen anstellen, und eine von ihnen ist langfristig -, feuerbrandresistente Kernobstsorten zu züchten und allenfalls Hochstamm- und Niederstammkulturen räumlich besser voneinander zu trennen, verbunden mit der allfälligen Verlagerung der Mostobstproduktion auf Niederstammkulturen. Mittelfristig ist nach wirkungsvollen Mitteln zur Feuerbrandbekämpfung zu forschen. Es sind die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen.

Das ist ja auch Gegenstand des Postulates Leumann 07.3362, das ich selbstverständlich unterstütze. Ich verstehe nicht, dass dieses Postulat bekämpft wird. Es geht hier darum, das zu klären. Erst danach zeigt sich, ob man Massnahmen ergreifen kann oder nicht. Aber mittelfristig muss das unbedingt verfolgt werden.

Kurzfristig geht es darum, Frau Bundesrätin, einen zeitlich befristeten, wissenschaftlich begleiteten Einsatz von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung zu prüfen und zu bewilligen. Wie gesagt, die Richtlinie Nr. 3 des Bundesamtes für Landwirtschaft ist zu überarbeiten. Es sind insbesondere einheitliche Kriterien auf Bundesebene zur Feuerbrandbekämpfung im Zusammenhang mit der Rodung und dem Rückschnitt von Bäumen festzusetzen, und es ist für eine konsequente Durchführung in allen Kantonen zu sorgen.

Nun noch zum Reizwort, was einen allfälligen Streptomycin-Einsatz betrifft: Meine Motion geht nicht dahin, dass ich sage: Nur das! Ich habe gesagt, es gehe darum, das zu prüfen. Was einen solchen Streptomycin-Einsatz betrifft, wird nun mit dem Gesuch, das eingereicht worden ist und das jetzt geprüft werden muss, mein Anliegen erfüllt, indem man sich mit dieser Frage auseinandersetzen muss. Ich verweise erneut auf das Schreiben des zuständigen Departementschefs aus dem Kanton Thurgau, der Sie ebenfalls dazu auffordert, das eingereichte Gesuch verbunden mit präzisen Auflagen und Bedingungen zu bewilligen. Diesem Schreiben ist auch zu entnehmen, dass Fachleute der Überzeugung sind, dass mit entsprechenden Begleitmassnahmen ein derartiger Einsatz als letzte - ich unterstreiche das: letzte! - Massnahme vertretbar sei.

Zum Schluss gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass es mit vereinten Kräften gelingt, den Feuerbrandbefall effizient und wirkungsvoll zu bekämpfen, und dass der Bundesrat eben bereit ist, in ausserordentlichen Lagen ausserordentliche Massnahmen zu treffen. Obwohl ich die Meinung des Bundesrates, wonach die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes bereits in allen Teilen stehe, nicht vollumfänglich teile - es gilt noch weiter zu denken und zu handeln -, verzichte ich auf den Antrag auf Annahme der Motion. Weshalb? Das ist für mich keine Prestigefrage. Entscheidend ist vielmehr, dass das Ziel erreicht wird, nämlich die Infektionsgefahr beim Feuerbrand in den Griff zu bekommen. Hierfür - das zeigt jetzt die Stellungnahme des Bundesrates, zusammen mit dem eingereichten Gesuch - sind nun Ansätze vorhanden. Wie meine Ausführungen gezeigt haben, ist noch einiges zu tun und zu verbessern.

In diesem Sinne ziehe ich meine Motion zurück.