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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-09-19

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich bin Herrn Kuprecht sehr dankbar, dass er hier ein wichtiges sozialpolitisches Problem aufgreift. Ich muss allerdings gestehen, dass ich ein bisschen ins Würgen kam, als ich den Textteil "innerhalb einer bestimmten Frist vor der ordentlichen Pensionierung" noch einmal las und mich dann erinnerte, dass es in diesem Lande politische Diskussionen gibt, um das Pensionierungsalter nicht unwesentlich zu erhöhen. Meine Seite und ich auch haben immer darauf hingewiesen, dass jede Erhöhung des Pensionierungsalters letztlich dazu führt, dass genau solche Fälle, wie sie Ihnen Herr Kuprecht in seiner Begründung sehr eindrücklich schildert, zahlenmässig enorm zunehmen werden. Eigentlich dachte ich zuerst, ich würde Herrn Kuprecht die Gretchenfrage stellen: Lieber Kollege, wie hältst du es mit dem Rentenalter 67? Aber das ist vermutlich nicht "ständeratslike", darum stelle ich die Frage einfach so in den Raum.

Zur Sache selbst: Aus einem Industriekanton stammend, wo wir seit dreissig Jahren immer wieder mit Problemen der Arbeitslosigkeit konfrontiert sind, schaffe ich es nicht, gegen dieses Postulat zu stimmen, auch wenn der vorher genannte Grund mich eigentlich dazu treiben würde. Ich kann aber natürlich die Begründung des Bundesrates für die Ablehnung nicht einfach in den Wind schlagen. Die rechtliche Gleichbehandlung ist ein sehr wichtiges Gebot. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht, praktisch als Pendant zur schrecklichen, grässlichen Missbrauchsdiskussion in der Sozialversicherung, gesetzlich und verordnungsmässig Ausnahmeregelungen bis ins dritte und vierte Glied schaffen, sodass es plötzlich gar nicht mehr ersichtlich ist, weshalb jetzt diese Ausnahme und weshalb eine andere Ausnahme gilt. Gerade im Sozialversicherungsrecht müssen rechtliche Bestimmungen, die Ansprüche begründen, nachvollziehbar, einsehbar und in jeder Situation begründbar sein. Ich glaube, es sind die Engländer, die sagen: "Hard cases make bad law." So eindrücklich der erwähnte Fall ist - ich kenne auch solche Fälle, und sie gehen mir ans Herz, und ich bin sicher, dass es auch der Frau Bundesrätin so geht -, müssen wir doch aufpassen, dass wir nicht zu glauben beginnen, wir könnten all diese Fälle über Ausnahmeregelungen lösen. Wir brauchen hiezu dann halt etwas grosszügigere Regelungen.

So will ich denn kundtun, dass ich nicht gegen dieses Postulat stimmen kann, sondern dass ich finde, dass hier eine wichtige sozialpolitische Frage aufgeworfen wird. Ich hätte es vorgezogen, sie wäre in etwas allgemeinerer Form präsentiert worden. Aber ich teile den Schlusssatz von Herrn Kuprecht: Es handelt sich um einen Prüfungsauftrag. Falls dieser Prüfungsauftrag dem Bundesrat erteilt wird, möchte ich den Bundesrat durchaus einladen, die Prüfung vielleicht etwas über diesen - ich sage es zum dritten Mal - uns bewegenden Fall auszudehnen und sich zu überlegen, wie da Problemlösungen zustande zu bringen wären.

Insofern werde ich dem Postulat Kuprecht zustimmen. Ich hoffe - er muss mir jetzt nicht antworten -, dass Herr Kuprecht dann bei der Debatte um das Rentenalter 67 an diesen 19. September 2007 denken wird.