Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich habe bald das Gefühl, die Frage der Mediation sei die Hauptfrage in der ganzen Strafprozessordnung. Sie hat uns in der Expertenkommission, nachträglich in der Vernehmlassung und beim bundesrätlichen Entwurf immer beschäftigt. Einmal war sie drin und einmal draussen. Man war einfach hin und her gerissen. Dann haben wir Ihnen die erste Version des Bundesrates vorgelegt, wonach man die Mediation überall gleich regeln solle. Sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat stellte sich eindeutig nur eines heraus, nämlich dass man generell für alle Kantone keine obligatorische Mediation will, dass also die Version des Bundesrates zu streichen ist.

Aufgrund dessen habe ich die Angelegenheit nochmals in den Bundesrat getragen, weil ich hier von mir aus nicht nachgeben wollte - Sie werden das verstehen -, und habe dort gesagt, man solle sich noch einmal über die Frage aussprechen. Eine obligatorische Mediation für alle Kantone ist nicht mehr aufgenommen worden, allenfalls will man eine fakultative. Dazu kommt, dass vor allem die kleineren Kantone enorm opponiert haben, weil sie gemäss der Formulierung, wie sie der Bundesrat damals vorgeschlagen hatte, natürlich das Mediationsverfahren sicherstellen müssten. Dadurch entstehen fixe Kosten; das ist das Problem. Herr Marty Dick hat gesagt, es stehe ja da: "Der Staatsanwalt kann jederzeit eine Mediatorin oder einen Mediator mit einer Mediation betrauen." Wenn das so da steht, ist der Staat aber auch [PAGE 724] verpflichtet, zu sagen, wer das ist und wer das macht, und die Begleichung der fixen Kosten sicherzustellen. Aufgrund dessen hat der Bundesrat dann in einer zweiten Beschlussfassung gesagt: Wir streichen die obligatorische Mediation, aber nicht die freiwillige; darauf möchte ich dann noch eingehen.

Nun zum Brief vom Kanton Zürich, der mir seit eineinhalb Stunden vorliegt. Ich bitte Sie also zu entschuldigen, wenn ich jetzt nicht darauf eingehen kann. Er ist zwar vom 24. August datiert, aber ich und auch meine Leute haben ihn jetzt gerade vor der Sitzung, als ich hierhergekommen bin, in die Hände gedrückt bekommen. Es ist etwas schwierig - ich habe ihn jetzt gelesen -, in der Debatte etwas zu sagen, man muss ja aufpassen, worauf man sich da einlässt.

Wir haben jedem Mitglied der nationalrätlichen Kommission den ganzen Evaluationsbericht des Kantons Zürich übergeben, das ist ein dickes Buch. Jedem haben wir das zugestellt, und dort drin sind auch die entsprechenden Kosten enthalten. Diesen Bericht haben wir vom Kanton Zürich bekommen, wir haben keinen anderen Bericht bekommen als diesen. Nun, nachträglich haben diese Leute - es sind natürlich die an dieser Mediation Interessierten, welche diese Versuche gemacht haben - geschrieben, es gebe da neue Unterlagen. Jetzt kommt dieser Brief, und ich kann nicht sagen, wie der zu beurteilen ist.

Was die Kosten anbelangt, sehe ich jetzt auf einen Blick, dass das nicht stimmen kann: 11 Stunden, welche 617 Franken kosten - Entschuldigung, das gibt einen Kostensatz von 50 Franken, das sind nicht die Vollkosten; das sieht man also von vornherein. Ich weiss aber auch nicht, wo der Unterschied liegt. Hier wird geschrieben, es seien andere Tatbestände, andere Zulassungen für die Mediation gemacht worden. Das kann sein - dann sind sie nicht vergleichbar.

Wo liegt nun aber das Problem? Im Kanton Zürich, in den Beratungen - das haben Sie gesehen - war es das Problem. Der Kantonsrat hat ja zuerst die Mediation wegen der Frage der Kostentragung weggelassen. Wer trägt die Kosten, ist es der Staat, oder ist es der Private? Das ist nämlich die Grundfrage. Der Kantonsrat konnte sich nicht einigen. Er hat dann in der zweiten Lesung die Mediation aufgenommen, die Kostenregelungs- und Kostentragungspflicht weggelassen und das dem Regierungsrat für die Verordnung übergeben.

Wir haben dann gesagt, der Bundesrat könne das nicht machen. Ich weiss nicht, ob die Kantone einverstanden wären, wenn ihnen eine Mediationspflicht auferlegt und die Bezahlung der Kosten vom Bundesrat in einer Verordnung festgelegt würde. Ich glaube nicht, dass die Kantone einverstanden sein könnten.

Wir haben jetzt den Grundsatz beschlossen, dass die Kantone nicht nur die Behördenorganisation regeln, sondern auch die Kostenfrage. Das ist in der nationalrätlichen Kommission bei der Zivilprozessordnung zwar umstritten, aber es läuft wahrscheinlich doch auch auf diese Lösung hinaus. Darum hat Ihnen der Bundesrat von sich aus vorgeschlagen, auf diese Regelung, aber auch auf die Ausnahme zugunsten der einzelnen Kantone zu verzichten. Sie müssen sehen, wir machen jetzt eine Strafprozessordnung, damit in allen Kantonen die Verfahren und Entscheide gleich sind. Es soll dort nicht wieder neue kleine Prozessordnungsschrittchen geben. Der Grundgedanke würde damit natürlich ausgehöhlt. Es käme dann in den Kantonen zu unterschiedlichen Regelungen, nicht nur beim Tragen der Verfahrenskosten - dort auch, da haben wir ja einen Grundsatz -, sondern aus Gründen der Verfahrenseinstellung. Es gibt - je nachdem, in welchem Kanton man ist - eine andere Verfahrenseinstellung. Das ist der Unterschied.

Für die Fälle der Antragsdelikte möchte ich nicht wiederholen, was der Kommissionspräsident bereits gesagt hat. Wir haben Kantone und Kantonsvertreter, die gesagt haben, dass sie, wenn die Mediation drinbleibe, nicht mehr für diese Strafprozessordnung wären. Wir haben heute eine Unité de Doctrine, und darum sind wir für den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Wenn ich Herrn Schiesser und auch Herrn Lauri richtig verstanden habe, sind sie der Ansicht, man könne es beim weiteren Differenzbereinigungsverfahren nochmals anschauen. Ich habe dagegen nichts einzuwenden. Wir können dann auch jenes Schreiben näher analysieren. Die Grundfrage, da hat Herr Kommissionspräsident Wicki Recht, berührt nicht den Umstand, ob die Kosten etwas höher oder niedriger sind. Da ist ja nicht die Grundfrage.

Nun möchte ich Sie doch bitten, auch auf den Zeitplan Rücksicht zu nehmen. Natürlich kann man sagen, es spiele keine grosse Rolle, ob das Strafprozessrecht etwas früher oder etwas später in Kraft trete. Wir möchten die Strafprozessordnung im Bund auf 2009 und in den Kantonen auf 2010 einführen. Wir haben parallel zu den Kantonen die Einführungsgesetzgebung gemacht; darum sollten wir das Geschäft in dieser Session verabschieden. Wenn nun der Nationalrat die Vorlage zurückbekommt und in einer Stunde berät - Sie kennen ja diese Verfahrensregelungen -, dann ist die Gefahr gross, dass wir das Ganze auf die lange Bank schieben. Ich bleibe beim Antrag des Bundesrates, dass wir auf die Mediation verzichten, wie das die Mehrheit der Kommission entschieden hat. Eine freiwillige Mediation bleibt möglich, und dies - so meine ich - hat sich nicht geändert. Im anderen Fall bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass wir das Geschäft in dieser Session abschliessen können; sonst verlieren wir ein Jahr. Gerade beim Bund ergeben sich die grössten Verzögerungen, weil wir das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt nicht abschaffen können.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.