Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-19
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-19
Wortprotokoll
Der Nationalrat ist hier dem Bundesrat gefolgt, während Ihr Rat und nun erneut Ihre Kommission die Wiederherstellung einer verpassten Frist nur dann zulassen wollen, wenn kein Verschulden der Partei vorliegt. Wir haben gegen die Fassung Ihres Rates nicht opponiert, denn in der Praxis dürften die beiden Fassungen zu keinen Unterschieden führen. Für die Fassung Ihres Rates spricht jedoch, dass auch eine neue Beurteilung nach einem Abwesenheitsurteil - das ist in Artikel 375 Absatz 3 geregelt - nur dann möglich ist, wenn kein Verschulden vorliegt; liegt hingegen ein leichtes Verschulden vor, so ist eine neue Beurteilung ausgeschlossen. Die Fassung Ihres Rates würde somit Kongruenz zwischen zwei vergleichbaren Situationen schaffen.
Ich möchte den Entscheid hier nicht gewichten, weil wir ursprünglich eine andere Lösung vorgeschlagen haben, aber ich sehe die Gründe, warum man Ihrer Auffassung eigentlich den Vorzug geben sollte.