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David Eugen · Ständerat · 2007-09-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich freue mich natürlich sehr, wenn sich die Frau Bundespräsidentin auch noch diesem Traktandum widmet. Ich möchte ihr dann noch gerne eine Frage zu diesem Bericht stellen.

Als Präsident der Delegation Efta/Europäisches Parlament möchte ich drei ergänzende Punkte zu unserem Bericht über das Jahr 2006 aufgreifen:

Erstens möchte ich etwas zu den Freihandelsabkommen und der Freihandelspolitik der Schweiz sagen. Die Delegation unterstützt die Grundeinstellung des Bundesrates, dass die Schweiz insbesondere multilateral über die WTO ihren Freihandelsspielraum erweitern solle. Wir stellen aber mit dem Bundesrat fest, dass die WTO in einer Stagnationsphase steckt und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum auf multilateraler Ebene Erweiterungen erzielt werden können. Daher ist es absolut wichtig, dass die Schweiz im Bereich der Freihandelsabkommen Fortschritte macht. Wir sind der Überzeugung, dass sich die Efta als Organisation für Freihandelsabkommen sehr bewährt hat. Sie ersehen aus dem Bericht, welche Leistungen mit den Abkommen erzielt werden konnten; es sind sehr wichtige Abkommen.

In der Efta war es in der Vergangenheit Praxis, in der Regel quasi parallel oder nachfolgend mit der EU Abkommen abzuschliessen, damit auf jeden Fall verhindert wird, dass die Efta-Länder, insbesondere die Schweiz, im internationalen Handel schlechtere Bedingungen haben als die Konkurrenten aus der EU. Nun haben sich der Bundesrat und die Efta insgesamt, die Efta-Ministerkonferenz, auch mit Unterstützung des Efta-Parlamentarierkomitees entschieden, auch selbstständig, unabhängig von den Aktivitäten der EU, Freihandelsanstrengungen zu unternehmen. Ich möchte insbesondere das Freihandelsabkommen mit Kanada herausstreichen. Es ist das erste transatlantische Abkommen, das die Efta abschliessen konnte. Auch das Abkommen mit Korea konnte die Efta vor der EU abschliessen. Wir haben ein Freihandelsabkommen mit Ägypten, das ebenfalls hier einzureihen ist. Schliesslich - was sehr wichtig ist - hat sich die Efta-Ministerkonferenz mit Unterstützung des Komitees entschieden, insbesondere auch mit Indien Freihandelsverhandlungen einzuleiten. Auch das unterstützen wir. Es sind erste Explorationen im Gang. Ich möchte hier auch unterstreichen, dass unsere Volkswirtschaftsdirektorin, die Chefin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Frau Bundesrätin Leuthard, hier sehr grosse Verdienste hat, dass diese Schritte mit Indien eingeleitet werden konnten.

Wir unterstützen aber auch die Aktivität des Bundesrates, wenn er ausserhalb der Efta auf bilateralem Weg Freihandelsabkommen zu schliessen sucht, wo es mit der Efta nicht möglich ist. Ich streiche hier zwei Fälle heraus; der eine betrifft Japan. Hier ist die Schweiz jetzt effektiv ausserhalb der Efta tätig, weil Japan mit der kollektiven Organisation Efta im [PAGE 703] Moment keine Verhandlungen führen möchte. Aber wir sind der Meinung, dass wir im Anschluss daran Anstrengungen unternehmen müssen, dieses Abkommen auf unsere Efta-Partner Norwegen, Island und Liechtenstein auszudehnen. Wir machen das auch aus Eigeninteresse, denn wir stellen fest, dass ein Land wie China sich entschieden hat, den ersten Freihandelsvertrag mit Island überhaupt zu schliessen. Die Isländer sind hier eigentlich für die Efta-Organisation der Vorläufer; wir möchten auch, dass dieses Abkommen, welches China voraussichtlich mit Island abschliessen wird, nachher in einem zweiten Schritt auf die ganze Efta-Organisation ausgedehnt werden kann. Wenn wir so vorgehen, dann können wir - der Überzeugung sind wir - unter Umständen sogar einen Vorsprung auf die EU erreichen. Es zeigt sich, dass diese Länder - vor allem China - zuerst Freihandelserfahrungen mit kleinen Partnern suchen, bevor sie sich an grosse Partner wie die EU oder die Vereinigten Staaten von Amerika heranwagen. Das ist in diesem Sinne unser Vorteil.

Wir unterstützen die Art von Freihandelspolitik, die hier verfolgt wird.

Ich möchte einen zweiten Punkt ergänzend zum Bericht erwähnen, nämlich unser Verhältnis zur Europäischen Union. Wir sind in dieser Delegation gleichzeitig auch Partner unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament. Ich möchte Ihnen Folgendes berichten: Wir stellen fest, dass die EU immer mehr europäisches Recht schafft. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass der ganze europäische Raum immer mehr von europäisch gesetztem Recht durchdrungen ist. Das erleben alle europäischen Staaten, natürlich insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es wäre aber eine Illusion zu glauben, dass das die Schweiz nicht ebenfalls erleben würde. Das wird meiner Meinung nach im eidgenössischen Parlament zu wenig zur Kenntnis genommen. Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied, aber faktisch sind wir heute Teilhaber des europäischen Rechtsraums. Die Rechtsentwicklung in der EU wird meiner Überzeugung nach von uns viel zu wenig zur Kenntnis genommen.

Mein Anliegen ist insbesondere, dass wir jetzt Schritt für Schritt, nachdem die Bilateralen zu greifen beginnen - wir haben es gehört, ab nächstem Jahr wird auch Schengen unsere Rechtsordnung bestimmen, und dies ist ein grosser Schritt -, mehr Transparenz schaffen bezüglich der Übernahme des europäischen Rechtes in den schweizerischen Rechtsraum. Ich finde, dass das heute unbefriedigend geregelt ist. Wir wissen, dass wir über die Anhänge der bilateralen Abkommen Mechanismen geschaffen haben, wonach gemeinsame Ausschüsse, die eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen, laufend und dynamisch europäisches Recht ins Schweizerische Recht übernehmen. Man kann sagen, das seien Normen, die niemanden interessieren, das sei technisches Recht usw. Aber ich bin nicht dieser Auffassung, ich finde vielmehr, dass in der Schweiz letztlich jeder wissen muss, was jetzt vom europäischen Recht in das Schweizerische Recht überführt wird. Wir müssen auch einen klaren internen Mechanismus für die Übernahme des europäischen Rechtes schaffen. Mir fehlt diese klare Ordnung; mir fehlt auch ein klarer Rahmen internen Rechtes für die gemeinsamen Ausschüsse; mir fehlt ein klarer Rahmen für die Beaufsichtigung der Tätigkeit der gemeinsamen Ausschüsse.

Ich möchte daher den Bundesrat einladen, das Thema der Übernahme des europäischen Rechtes und der Dynamik, die darin besteht, zu prüfen und uns zu berichten - insbesondere auch auf die Ebene des Parlamentes bezogen -, wie hier mehr Transparenz und Rechtssicherheit hergestellt werden kann. Es geht bis zur Publikation dieses Rechtes, das möchte ich unterstreichen. Wer weiss, wann und wo das Recht, das wirklich übernommen worden ist, publiziert wird? Von daher besteht hier nach meiner Überzeugung dringender Handlungsbedarf.

Ich möchte das Thema, dass wir an der Schaffung dieses europäischen Rechtes überhaupt nicht mitwirken, nicht aufgreifen, aber längerfristig ist es wichtig. Wir sind Übernehmer einer Rechtsordnung, die von aussen kommt und die wir schrittweise übernehmen. An der Schaffung dieses Rechtes wirken wir nicht mit. Aber - und das ist der Vorteil der Efta-Organisation - wir können doch sehr genau beobachten, wie dieses Recht über den Efta-Raum und insbesondere über den EWR-Raum geschaffen wird, welche Prinzipien angewendet werden, warum ein Rechtschaffungsprozess so und nicht anders abläuft. Wir haben das insbesondere im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgen können. Ich möchte einfach auf Folgendes hinweisen: Was jetzt in Europas Recht geschaffen wird, wird mit diesen Mechanismen in drei bis fünf Jahren bei uns eintreffen. Daher ist es sehr wichtig, dass wir über die Efta einen eigentlichen Vorposten in Brüssel haben und in den EWR hineinsehen, dass wir sehen, wie diese Mechanismen sind und wie die europäische Rechtsbildung vor sich geht.

Ich möchte diesem Bericht noch einen dritten Punkt anfügen, nämlich die Frage, wie wir heute in der Efta personell vertreten sind. Nach meiner Überzeugung hat die Efta als Organisation für uns sowohl im Bereich der Freihandelsabkommen als auch im Bereich der Beobachtung der europäischen Rechtsentwicklung eine ganz wichtige Funktion. Deshalb müssen meiner Meinung nach Personen aus der Bundesverwaltung in die Efta entsandt werden.

Die Efta ist eine internationale Organisation. Die Schweiz hatte früher eine grosse Tradition im Entsenden von Mitarbeitern der eidgenössischen Verwaltung in internationale Organisationen. Diese Mitarbeiter kamen dann wieder zurück, und wir profitierten von ihrem Know-how und gewannen Einfluss auf diese internationalen Organisationen. Hier stelle ich fest, dass diese früher starke Vertretung der Schweiz, die Zahl dieser schweizerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Bundesverwaltung in den internationalen Organisationen rückläufig ist. Ich bedaure das. Ich finde, das ist sehr negativ für die Interessenvertretung der Schweiz. Ich möchte den Bundesrat wirklich einladen, diese Personalpolitik zu ändern und insbesondere auch junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung für einige Jahre in die Efta zu entsenden - damit sie dort das Umfeld kennenlernen und nachher zurückkommen und uns Nutzen bringen können mit ihrem Wissen über die internationalen Abläufe; damit wir also, was ich ganz wichtig finde, vom internationalen Netzwerk dieser Personen profitieren können.

Ich bitte Sie, mit diesen ergänzenden Bemerkungen von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.