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Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-20

Wortprotokoll

Unsere Kommission und auch der Bundesrat sind mit der Streichung des zweiten Satzes von Artikel 323 Absatz 2 einverstanden. Die Kantone können also gemäss Absatz 1 die Einstellungsverfügung durch die Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft genehmigen lassen. Die Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft hat aber nicht die Möglichkeit, die Einstellungsverfügung vor Gericht anzufechten, denn dies würde der hierarchischen Struktur einer Staatsanwaltschaft mit einer Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft widersprechen.