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preparatory:AB 78146

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-20

Wortprotokoll

Der Nationalrat kam einem Anliegen aus der Praxis nach. Die Version des Nationalrates ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, eine Untersuchung mittels Strafbefehl abzuschliessen, ohne der beschuldigten Person vorher das Recht auf Gehör zu gewähren. Der Strafbefehl stellt so nur einen Urteilsvorschlag dar, der dann mit einer Einsprache angefochten werden kann. So kann der Strafbefehl das Verfahren beschleunigen.

Der Bundesrat und auch unsere Kommission unterstützen den Beschluss des Nationalrates.

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