Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-24
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Noch eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins: Artikel 53 beschlägt das Beschwerdeverfahren. Die Bestimmung wurde im Nationalrat gemäss der Totalrevision der Bundesrechtspflege angepasst.
Buchstabe e - ganz unten auf der Fahne - hat in der Kommission eine längere Diskussion ausgelöst. Wir haben letztlich entschieden, uns dem Nationalrat anzuschliessen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich noch einmal festhalten, dass die Anforderungen, welche die Kantone bei ihrer Planung erfüllen müssen, vom Bundesrat aufgestellt werden. Wenn ein Kanton offensichtliche Planungsentscheide trifft, die einen Leistungserbringer benachteiligen, so liegt ein Ermessensmissbrauch vor, der angefochten werden kann. Hat ein Kanton hingegen aus objektiv nachvollziehbaren Gründen einen Entscheid gefällt, so ist das Beschwerdeverfahren nicht möglich.