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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-24

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Der Nationalrat ist offenbar davon ausgegangen, dass alle Spitäler einer Aufnahmepflicht unterstellt sind. Da wir einerseits die [PAGE 760] freie Spitalwahl einführen und die Kantone andererseits zu einer Planung verpflichten, ist es nach Meinung Ihrer Kommission notwendig, zu definieren, gemäss welchen Bestimmungen die Spitäler verpflichtet sind, einen Patienten oder eine Patientin aufzunehmen. Mit dieser Bestimmung wird nur Bundesrecht definiert und nicht in die Bestimmungen der Kantone eingegriffen. Mit der Formulierung, wie Sie sie aus der Fahne ersehen, wird deutlich gemacht, dass gemäss unserer Lösung die Listenspitäler erstens im Rahmen ihrer Leistungsaufträge und ihrer Kapazitäten und zweitens für alle versicherten Personen mit Wohnsitz im Standortkanton des Listenspitals eine Aufnahmepflicht zu gewährleisten haben. Andernfalls gilt die Aufnahmepflicht nur aufgrund von Leistungsaufträgen sowie in Notfällen.