Fetz Anita · Ständerat · 2007-09-24
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Die Minderheit Brunner Christiane beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Vielleicht erinnern Sie sich noch: Die Debatte über die Spitalfinanzierung führen wir schon sehr lange, und als wir noch über den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates gesprochen haben, war die Rede vom Prinzip der dual-fixen Beträge. Das heisst, der Finanzierungsschlüssel zwischen Versicherern und Kantonen soll fix sein. Der Ständerat hat sich dann für ein Modell entschieden, das ich "dual-flex" nennen würde: Der Schlüssel zwischen Versicherern und Kantonen soll also innerhalb einer gewissen Bandbreite flexibel sein. Dies nochmals zum Hintergrund.
Warum beantragen wir Ihnen jetzt Zustimmung zum Nationalrat, also zum dual-fixen Modell mit der entsprechenden gleichen Prozentzahl? Das unterscheidet uns ja nicht. Die 55 Prozent Kantonsanteil würden 45 Prozent Prämienanteil bedeuten. Der Kantonsanteil bedeutet ja immer, dass diese Kosten über Steuern finanziert werden. Prämienanteil bedeutet, dass die Kosten über die Kopfprämien der Leute finanziert werden. Dahinter steht natürlich die Grundsatzfrage, welchen Finanzierungsanteil man als den sozialeren betrachtet. Das ist ein Grund, weshalb wir uns wie der Nationalrat für das Fixum bei den Kantonen entscheiden möchten. Ein zweiter Grund war aber im Nationalrat ausschlaggebend - und dieser Artikel wurde dort mit 113 zu 58 Stimmen [PAGE 761] angenommen -: Dieser Grund ist der, dass es natürlich hochkompliziert wird, den flexiblen Anteil der Kantone, welche um die schweizerische Durchschnittsprämie floaten - einmal sind sie darüber, einmal sind sie darunter -, jedes Mal neu zu berechnen. Das hat natürlich starke Auswirkungen, sowohl auf die Kantonsbudgets als auch auf die Fixierung der Prämienhöhe. Es scheint uns wenig sinnvoll, derartige jährliche Schwankungen zu haben.
Noch ein Wort zur GDK-Kostenschätzung: Ich glaube, da sind sich die Mehrheit und die Minderheit einig. Bei den Kosten, welche die GDK uns hier vorlegt, muss man schon wissen, dass das erstens reine Schätzungen sind und zweitens Schätzungen auf der Grundlage, wonach die heute nicht subventionierten Spitäler neu in den Leistungsauftrag aufgenommen werden - und das ist jetzt tatsächlich durch die Kantone steuerbar! Wir haben zwar in dieser Vorlage die privaten Spitäler aufgenommen. Das war sicher nicht die Idee der Minderheit, sondern die Mehrheit von Ihnen wollte das. Aber kein Kanton wird gezwungen, in seine Spitalliste Privatspitäler aufzunehmen: Das ist ganz allein sein Entscheid. Deshalb, meine ich, ist es schon - ich sage jetzt einmal: - nicht ganz "lupenrein", hier Kosten zu berechnen, die eigentlich rein fiktiv sind und erst noch in der Hand der Kantone liegen.
Kurz: Der Entscheid zwischen Mehrheit und Minderheit ist nur der, ob Sie ein fixes, klar berechnetes Modell mit einem Kostenanteil von 55 Prozent für die Kantone und 45 Prozent über die Prämien wollen oder ob Sie, wie die Mehrheit, einen Teil flexibel gestalten wollen. Wir finden, dass die Flexibilität mit extrem viel administrativem Aufwand verbunden ist und sich deshalb nicht lohnt.