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Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-10-04

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich befürworte eine schnelle Marktöffnung, und zwar eine solche, wie sie Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.

Nebst jenen Gründen, die bereits genannt wurden, erwähne ich noch Folgendes: Wir alle haben erfahren und realisiert, dass eine faktische Teilöffnung des Strommarktes schon lange vor dem Zeitpunkt begonnen hat, da sie von Gesetzes wegen geschehen soll. Insbesondere wissen wir, dass z. B.alle energieintensiven Grossbetriebe für ihren Strom schon längst weniger bezahlen müssen oder dass ihnen andere finanzielle Vorteile eingeräumt werden. Für solche Betriebe ist der Strommarkt faktisch bereits liberalisiert.

Es wäre nun unrealistisch anzunehmen, nach einer ersten Marktöffnungsstufe würde diese Entwicklung aufhören; im Gegenteil. Wenn für die Strom-Grossverbraucher und vorerst für eine erste Tranche von wahrscheinlich vor allem gewerblichen Endverbrauchern der Markt offen ist, werden sich vorab die finanziell potenten Versorgungsunternehmen bemühen, weitere Kunden - und vorab solche ausserhalb ihrer Versorgungsgebiete - an sich zu binden. Es werden dies hauptsächlich die interessanten Grosskunden sein, die zumeist als Bündelkunden auftreten, wie Grossverteiler, Grossbanken sowie Firmen mit einem grossen Immobilienportefeuille. Der für die Bindung solcher Kunden erforderliche finanzielle Aufwand wird nun gross sein; das wird zur Folge haben, dass tendenziell die gefangenen Kunden belastet oder zusätzliche Abschreibungen unterlassen werden. So oder so birgt das vorzeitige Akquirieren gefangener Kunden die Gefahr einer gewissen Marktverzerrung in sich, sind es doch beispielsweise und in der Regel vorab die produzierenden Unternehmen, welche über die für eine solche Kundenakquisition nötigen Mittel verfügen.

Grössere Marköffnungsschritte bewirken nun, dass Zahl und Umfang jener Kunden, denen zum Zwecke einer späteren Bindung finanzielle Vorteile eingeräumt werden müssen, kleiner werden. Damit sinken auch das Interesse und der Geldbedarf der Elektrizitätsunternehmungen, sich in der vorzeitigen Kundenakquisition zu engagieren. Generell kann gesagt werden, dass beim Tempo der Marktöffnung die faktischen Zwänge jegliche gesetzliche Regelung überlagern und teilweise illusorisch machen. Deshalb ist anzustreben, [PAGE 692] dass die gesetzlichen Marktöffnungsschritte sich möglichst den faktischen annähern.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit geht in dieser Richtung, weshalb ihm zuzustimmen ist.

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