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Fetz Anita · Ständerat · 2007-09-25

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen. Ich möchte vorausschicken, dass es sich hier um eine der Kerndifferenzen bei der Pflegefinanzierung handelt, die aus unserer Sicht genauso wichtig ist wie die Beschränkung der Patientinnen- und Patientenbelastung auf 20 Prozent; denn es gibt sehr viele Leute, die davon betroffen sind oder es sein werden. Deshalb bitte ich Sie, sich genau zu überlegen, wem Sie hier folgen wollen.

Im Nationalrat war es eine grosse Mehrheit, die sich dafür eingesetzt hat, dass die Kosten der nachgeordneten Akut- und Übergangspflege von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, und zwar zeitlich beschränkt. Einfach, damit das klar ist: Es handelt sich hier im Maximum um zweimal 30 Tage, die Pflege muss ärztlich verordnet sein, und es muss auch entsprechend nachgewiesen werden können, dass sie nötig ist. Es werden also sämtliche Einschränkungen, die notwendig sind, in diesem Artikel genannt. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum ärztlich verordnete Pflegeleistungen im Akut- und Übergangsbereich nicht von der OKP übernommen werden sollen.

Eine der Überlegungen hat die Kommissionspräsidentin schon genannt: Wir schätzen die Auswirkungen der Regelung anders ein. Wir haben ja gestern in der Spitalvorlage entschieden, dass wir jetzt auf Fallpauschalen umsteigen, was wir alle befürworten. Man muss einfach wissen, dass das Einführen der Fallpauschalen sicher zu einer Verkürzung der Spitalaufenthalte führen wird, was ja auch richtig und in unserem Sinn ist; denn die teuerste Form der Behandlung ist die Spitalbehandlung. Durch die Verkürzung der Spitalaufenthalte wird es aber immer mehr vor allem ältere Patientinnen und Patienten geben, die auf eine anschliessende Übergangspflege angewiesen sein werden, die je nachdem im Heim oder zu Hause erfolgt. Diese Pflege, das kann nicht genug betont werden, ist krankheitsbedingt und deshalb auch durch die Krankenversicherung zu übernehmen. Wenn das nicht geschieht, also wenn wir hier sozusagen meinen, wir würden etwas sparen, dann erhöhen wir ganz einfach den Anreiz, Leute länger im Spital zu lassen, insbesondere, wenn sie zu Hause nicht entsprechend betreut werden können - und das ist dann ein sehr teurer Anreiz.

Dann möchte ich noch etwas zu den befürchteten Kosten sagen: Es stimmt, die Spitex-Kosten sind in den letzten Jahren im Vergleich überdurchschnittlich stark gestiegen. Das hat natürlich damit zu tun, dass wir sehr viel mehr ältere Leute haben, die auf die Spitex angewiesen sind; aber diese Wachstumsrate darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich immer noch um eine relativ kleine Summe handelt. Ich [PAGE 774] möchte Ihnen zum Vergleich nur sagen, dass die Wachstumsrate bei der Spitex über mehrere Jahre, nämlich 1989 bis 2005, zu einem Ausgabenanstieg von insgesamt 164 Millionen Franken führte; allein die Medikamentenkosten sind innerhalb eines Jahres, zwischen 2004 und 2005, um 144 Millionen Franken gestiegen. Was ich Ihnen mit diesem Vergleich sagen möchte: Es ist nicht lauter, die Erhöhung der Spitex-Kosten isoliert zu betrachten und zu meinen, das sei nun ein neuer Kostentreiber im Gesundheitswesen. Die Kostentreiber liegen ganz woanders: Die liegen im Spitalbereich, und sie liegen im Medikamentenbereich. Spitex ist nicht nur eine der günstigsten, sondern immer noch eine der patientenfreundlichsten Unterstützungsmassnahmen. Wenn Sie dann noch einberechnen, dass die Mehrkosten bei der Spitex dadurch kompensiert werden, dass teure Spitalaufenthalte verkürzt werden und es keinen Anreiz mehr gibt, Leute nur deshalb in ein Spital einzuweisen, weil die Pflege sonst von der Krankenkasse nicht bezahlt würde, dann darf man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten, dass diese Bezahlung der Akut- und Übergangspflege durch die Krankenkasse - beschränkt auf Patienten mit ärztlichem Zeugnis, beschränkt auf zweimal 30 Tage - sicher nicht einen Kostenschub auslösen wird.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, bei Absatz 1bis dem Nationalrat zu folgen.