Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-09-25
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich kann mit meinem Postulat nahtlos an die gehabte Diskussion anknüpfen, nämlich an die Frage, was mit wissenschaftlichen Methoden im heute geltenden Leistungskatalog nachweisbar ist und was nicht. Nachdem der Gesundheitsminister - wir haben es gehört - 2005 die fünf komplementärmedizinischen Methoden aus der Grundversicherung gekippt hat, hat der damalige Vizedirektor des BAG, Herr Hans Heinrich Brunner, angekündigt, dass das BAG nun auch weitere Überprüfungen vornehmen und schauen wolle, inwiefern die Leistungen im Grundversicherungskatalog die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und vor allem auch der Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Vizedirektor hat damals zum Beispiel von der Psychotherapie gesprochen, und er hat noch andere Beispiele erwähnt.
Ich muss sagen: Ich bin daran interessiert, dass wir regelmässig, und zwar mit wissenschaftlichen Methoden, überprüfen, ob die Leistungen in unserem KVG nach wie vor den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlich entsprechen oder nicht. Für mich hat das nichts mit Leistungsabbau zu tun, sondern eben mit den Vorgaben des KVG. Ich bin mir bewusst, dass in der Medizin häufig die Vorstellung herrscht, dass mehr Leistungen immer besser sind. Ich teile diese Vorstellung überhaupt nicht, im Gegenteil, wir sollten uns bewusst sein, dass jeder Eingriff, jedes Medikament nicht nur Nutzen, sondern auch Risiken oder zum Teil vor allem auch Risiken bringt.
Ich möchte Ihnen nur zwei Beispiele dazu nennen, zuerst eines im Bereich der Präventivuntersuchungen, wo man im Moment darüber diskutiert, ob man das Mammografiescreening flächendeckend einführen will: Wenn bei diesem Screening nicht ganz strenge Qualitätskriterien erfüllt werden, bringen diese Screenings nicht nur nichts, sondern sie bringen auch viel Leid über die Bevölkerung und vor allem natürlich über die Frauen. Ich sage Ihnen noch ein anderes Beispiel: Wenn heute im Kanton Waadt Herzkatheteruntersuchungen 13-mal häufiger durchgeführt werden als im Kanton St. Gallen, möchte ich lieber im Kanton St. Gallen wohnen, weil ich dort diese Untersuchungen nicht über mich ergehen lassen muss und weil ich im Kanton St. Gallen, obwohl dort weniger solche Untersuchungen gemacht werden, nicht weniger lange lebe und auch nicht mehr krank bin.
Ich möchte damit aufzeigen, dass es tatsächlich richtig ist, wenn wir die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und vor allem auch die Wirtschaftlichkeit der Leistungen immer wieder anschauen und, ich sage es noch einmal, mit wissenschaftlichen Methoden überprüfen. Es gibt also dieses Interesse, und es ist nicht nur mein persönliches Interesse, sondern es ist auch ein Gesetzesauftrag. In Artikel 32 KVG steht, dass der Leistungskatalog periodisch auf die WZW-Kriterien überprüft werden muss.
Nun hat der Gesundheitsminister im März dieses Jahres öffentlich gesagt, dass er den Leistungskatalog nicht weiter ausdünnen und damit eigentlich auch die Vorgänge oder das, was der Vizedirektor des BAG eben angekündigt hatte, diese Überprüfungen, nicht mehr weiterverfolgen will. Ich bin froh, wenn der Gesundheitsminister den Leistungskatalog nicht ausdünnen will, aber ich bin nicht damit einverstanden, wenn wir nicht die Überprüfungen, wie sie im KVG vorgesehen sind, regelmässig auch in Zukunft vornehmen.
Nun schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat, dass die GPK-NR genau diese Kriterien überprüft und schauen will, wie eben die Strukturen und Verfahren der Leistungszulassung und der Überprüfung in der OKP beschaffen sind. Er will das näher anschauen. Ich ziehe deshalb mein Postulat zurück, weil ich es richtig finde, dass wir jetzt die GPK-NR arbeiten lassen. Ich möchte keine Doppelspurigkeiten. Aber ich kündige schon heute an: Wenn die Berichte der GPK-NR aufzeigen, dass diese periodische Überprüfung nicht so gemacht wird, wie wir das im KVG vorgesehen haben, dann werde ich mir erlauben, erneut mit einem Vorstoss an Sie zu gelangen, Herr Bundesrat.