Maissen Theo · Ständerat · 2000-10-04
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg auch festhalten, dass für mich die Bedeutung der Kernkraftwerke in der Schweiz unbestritten ist. Gleichzeitig ist es in verschiedenen Bereichen, vor allem des Umweltschutzes, politisch aber anerkannt, dass das Verursacherprinzip gilt. Das heisst: Bei Aktivitäten mit Umweltbelastungen müssen die vollen Kosten finanziert werden, und zwar durch die Verursacher oder Nutzer. Ich habe hier manchmal den Eindruck, dass wir etwas in Verhältnisblödsinn machen, wenn ich daran denke, was für einen Aufwand wir betreiben, um Kehrichtsackgebühren durchzusetzen, damit da jeder seine Fr. 1.80 für die Kehrichtentsorgung bezahlt, und es daneben - ich werde es zeigen - um Milliarden von Franken für bevorstehende Entsorgungsaufgaben geht, die nicht finanziert sind. Darum erlaube ich mir, dies in diesem Zusammenhang zur Diskussion zu stellen, und zwar auch deshalb, weil es hier ja um direkt nachweisbare Kosten geht. Es gibt Bereiche - ich denke da an den Verkehr -, bei denen wir zusätzlich über externe Kosten diskutieren, die man aufrechnet und dem Verursacher überbinden will. Ich denke, wir müssen uns überlegen, mindestens dort, wo es direkt nachweisbare Kosten gibt, diese zur Diskussion zu stellen - auch wenn sie in Zukunft anfallen.
In letzter Zeit haben wir uns vor allem mit der Wasserkraft befasst. Wir haben dort über Kosten, Investitionsbedürfnisse geredet. Wir haben gesagt, die Produktion sei zu teuer, die Marktchancen seien mindestens in nächster Zukunft schlecht. Dabei übersehen wir eben, dass die Elektrizität aus Nuklearanlagen bereits sehr viele Mittel von der öffentlichen Hand erhalten hat. Ich habe einmal die Zahl gelesen: Vom Bund her wurden, im Zusammenhang mit Nuklear- und Fusionsenergie, 3,2 Milliarden Franken ausgegeben. Ich möchte doch daran erinnern, dass die Lösung der Auseinandersetzungen, der Geschichten um Kaiseraugst und Graben, den Bund damals auch 577 Millionen Franken gekostet hat.
Es gibt auch immer wieder Diskussionen um die Quersubventionierung von der Wasserkraft hin zu den Nuklearanlagen. Im "Cash" vom 3. März 2000 las ich, dass diese Quersubventionierung in den letzten Jahren insgesamt 25 bis 30 Milliarden Franken betragen habe. Das wird möglicherweise bestritten; ich lasse diese Frage offen. Ich möchte jedoch einfach aufzeigen, dass es hier, in Bezug auf die Bedeutung dieser ganzen Rechnungen, doch auch noch Belange gibt, die nicht ganz klar sind. Was mir nun wichtig erscheint, ist, dass wir diese Entsorgungskosten im vorliegenden Zusammenhang zur Diskussion stellen.
Es gibt eine Berechnung des Bundesamtes für Energie; sie sagt aus, dass die Stilllegung und die Entsorgung der Nuklearanlagen 16,2 Milliarden Franken kosten werden. Mir ist bekannt, dass es seit dem 1. Januar 1984 einen Stilllegungsfonds der Kernkraftwerke gibt. In einer Mitteilung des UVEK vom August dieses Jahres konnte man lesen, in den vergangenen 15 Jahren seien 903 Millionen Franken in den Fonds einbezahlt worden. Über 16 Milliarden Franken braucht es aber; das heisst, es ginge immerhin 250 Jahre, bis der Stilllegungsfonds den Betrag erreichen würde, der eigentlich notwendig wäre. Und wenn wir die Lebensdauer der Anlagen betrachten und vor allem auch die Problematik der radioaktiven Abfälle, dann sehen wir: Da stimmt irgendetwas nicht, so lange können wir nicht warten.
Für mich ist also klar, dass hier zwingend Regelungsbedarf besteht. Nun kann man sich die Frage stellen, wo wir das regeln sollen. Ist das Elektrizitätsmarktgesetz der richtige Ort? Ich denke, darüber könne man mindestens diskutieren. Wir sprechen ja von Markt und transparenten Preisen. Und zu transparenten Preisen gehört auch, dass die effektiven Kosten, die die Produktion eines Wirtschaftsproduktes verursacht, im Preis erscheinen.
Ich mache hier den Vergleich zum Verkehr. Wir haben beim Verkehr über die unterschiedliche ökologische und wirtschaftliche Ausrichtung von Schiene und Strasse diskutiert. Wir haben gesagt: Um die Preise in ein richtiges Verhältnis zu setzen, müssen wir beim Strassenverkehr Abgaben erheben. Damit zeigen wir auf: Hier werden Kosten verursacht, die bezahlt werden, die im Preis zum Ausdruck kommen müssen. Ich denke dabei u. a. an die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
Nur ist man beim Verkehr gar noch weiter gegangen. In Zusammenhang mit dem Bau der Neat-Tunnels hat man zulasten des Strassenverkehrs - die Strassen sind hier ja mit den Stromleitungen vergleichbar - sogar noch Abgaben erhoben, die dem Schienenverkehr zukommen. Da ist man also weiter gegangen.
Hier ginge es nur darum, dass wir bei den Marktpreisen Transparenz schaffen würden, dass wir sagten: Was bei diesem Produkt effektiv an Kosten anfällt, muss über den Markt bezahlt werden. Das kann man bei der Benutzung der Trassen machen.
Es gibt auch im Bereich des Umweltschutzes noch ganz andere Abgaben, die in der Konsequenz von mir aus gesehen bezüglich Zusammenhang viel weiter auseinander liegen als diese Idee. Ich denke an die Deponieabgaben im Umweltschutzgesetz. Da haben wir im Parlament beschlossen, dass der Bund Deponieabgaben für die Finanzierung der Entsorgung von Altlasten von aufgehobenen Deponien erheben könne. Dies läuft nun konkret so ab, dass heute auf Deponien, die umweltschutzkonform eingerichtet sind und wo keine Altlasten bestehen sollten, Abgaben erhoben werden, um in anderen Deponien irgendwo in diesem Land die Entsorgungskosten für die Altlasten zu bezahlen. Auch hier anerkennt man solche Zusammenhänge - aber eben in einem weiter auseinander liegenden Zusammenhang als jetzt vorgeschlagen - und die Begründung für solche Abgaben.
Für mich ist es klar, dass man jetzt etwas machen muss; wenn man findet, dieses Gesetz sei nicht der richtige Ort dafür, dann würde ich Folgendes erwidern: Setzen wir die mit meinem Antrag vorgesehene Regelung einmal in das Gesetz ein, dann kann sich der Nationalrat noch einmal damit befassen - aber wir müssen hier eine Regelung finden.
Nun noch ganz kurz zum Unterschied zwischen meinem Antrag und demjenigen von Kollege Epiney: Kollege Epiney hat auch die Haftpflichtfrage mit eingeschlossen. Ich habe das bewusst nicht gemacht, weil ich denke, bezüglich der Markttransparenz sei es wichtig, dass die effektiv anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Produktion - nicht mit einem möglichen Schadenfall - stehen, mit berücksichtigt werden. Darum schlage ich vor, dass wir diese beiden Anträge einander gegenüberstellen; dann können Sie gewichten, ob Sie die Sicherheit, die Haftpflichtfrage, mit einschliessen wollen oder ob Sie nur die Entsorgungsfrage regeln wollen. Der obsiegende Antrag kann dann dem Antrag der Kommission gegenübergestellt werden.
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