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Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-10-04

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass aufgrund des zweiten Satzes von Artikel 6 Absatz 2 der Minderheitsantrag zurückgezogen werden kann, denn er gehört nicht in dieses Gesetz hinein. Bei der Dreiteilung Produktion/Netz/Markt haben wir bestimmt, dass bei der Produktion und beim Markt Wettbewerb herrschen solle, nicht aber beim Netz. Dieses muss wettbewerbsneutral sein. Wenn das so ist, kann man systembedingt nicht gewisse Energien mit dem Netz bevorzugen. Das ist - so glaube ich - der entscheidende Punkt. Die erneuerbare Energie kann z. B. im Energiegesetz oder im Umweltschutzgesetz oder wo auch immer bevorzugt werden, aber nicht hier in Artikel 6.

Dass es in Bezug auf Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, industrielle Betriebe für den Eigenbedarf oder erneuerbare Energien zu gewissen Problemen führen kann, die im Detail angeschaut werden müssen, ist unbestritten. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bundesrat für diese speziellen Fälle, Situationen und Ausgangslagen eine Lösung treffen kann, wozu er durch den zweiten Satz von Artikel 6 Absatz 2 autorisiert wird.

Ich habe gegen die Interpretation von Herrn David nichts einzuwenden. Der Bundesrat hat ja auch erklärt, dass man gedenke, hier das Nettoprinzip anzuwenden und den Überlegungen von Herrn David in den Detailregelungen Rechnung zu tragen.

Ich bin froh, wenn die Minderheit ihren Antrag zurückzieht, im Sinne eines Ersatzes durch Artikel 6 Absatz 2.