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preparatory:AB 78358

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-26

Wortprotokoll

Sie sehen, dass wir bereit sind, das Postulat Pfisterer entgegenzunehmen. Es lädt den Bundesrat ein, die Neuordnung von Justiz und Bundesrechtspflege auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament oder seinen zuständigen Kommissionen kurze Zwischenbeurteilungen und einen Schlussbericht zu erstatten.

Gegen die Zwischenbeurteilungen habe ich nichts einzuwenden, das scheint mir selbstverständlich zu sein. Die Frage ist allerdings, wann der Schlussbericht vorliegen soll. Das wird Jahre dauern; einen solchen Prozess muss man während Jahren begleiten, um zu beurteilen, ob wirklich kein Änderungsbedarf besteht. Ich kann also für den Schlussbericht keinen Zeitpunkt nennen. Dabei ist namentlich auch die Zusammenarbeit mit der Justiz und den Kantonen zu suchen, weil das ja eine umfassende Reform ist. Wir haben jetzt die Gesetze auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt, für die Kantone kommt ja die Umsetzung erst noch, und bis es eine Praxis gibt, dauert es einfach eine gewisse Zeit. Das Ganze wird noch dadurch überlagert, dass wir jetzt ja auch eine Vereinheitlichung der Prozessordnungen haben, also im Strafprozessrecht und im Zivilprozessrecht.

Der Bundesrat erachtet eine solche Wirksamkeitsprüfung der Gesetzgebung nicht nur in diesem Fall, sondern generell für notwendig. Wir haben im Bundesamt für Justiz neu die Überprüfung der Wirksamkeit aller Bundesgesetze angeordnet. Mit jedem Gesetz, das man verabschiedet, sind Erwartungen verbunden; deshalb muss man schauen, ob diese erfüllt werden, und dafür sorgen, dass sie erfüllt werden. Jetzt müssen wir auch bei der Umsetzung von materiellem Recht überprüfen, ob die Vorstellung, die das Parlament hatte, erfüllt wird oder nicht. Man muss sich dann auch nicht scheuen, gewisse Änderungen vorzunehmen. Ich erinnere an die jetzt in Kraft getretene neue Strafrechtsordnung. Ich meine, da hat man ja bei der Bestrafung ganz neue Methoden wie Geldstrafen usw. eingeführt. Wie sich das auswirkt, können wir heute nicht sagen, aber es muss überprüft werden.

Für diesen speziellen Fall, den Sie, Herr Pfisterer, hier im Auge haben, hat das Bundesamt für Justiz bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen: Es hat für die Gesetze, die Sie hier anvisieren, eine beratende Begleitgruppe eingesetzt. Dieser gehören Vertreter der drei eidgenössischen Gerichte, der Kantone und der Wissenschaft an. Diese haben zu überprüfen und periodisch darüber zu berichten, wie die Sache aussieht, ob es Dinge gibt, die man dringend ändern muss - das könnte ja auch noch sein -, oder ob man mehr Erfahrungen sammeln will. Es ist also eine Erfolgskontrolle, wie sie eigentlich bei allen Dingen, die man im Leben beschliesst, durchgeführt werden sollte; das gilt insbesondere in diesem Fall.

Es ist bereits vorgesehen, dass hier kurze Zwischenberichte gemacht werden, und die werden wir Ihnen dann selbstverständlich auch gerne zuleiten. Das Bundesamt für Justiz rechnet damit, dass in etwa fünf Jahren Aussagen über die Wirksamkeit der Bundesrechtspflege gemacht werden können in Bezug auf Anpassungen, die längerfristiger Natur sind. Wenn es Dinge gibt, die sehr dringend sind, dann müsste man entsprechende Änderungen machen. Beim Strafgesetzbuch haben wir ja gemerkt, bevor es in Kraft getreten ist, dass man noch nachbessern muss, weil die praktischen Folgen schon kurz vor Inkrafttreten gesehen wurden.

Wir sind froh, wenn Sie dieses Postulat annehmen. Es stärkt uns auch den Rücken innerhalb der Bundesverwaltung, diese Erfolgskontrollen durchzuführen.