Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-09-26
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Ich nehme Sie nicht lange in Anspruch. Ich danke für die positive Stellungnahme des Bundesrates. Ich möchte ihm auch herzlich dafür danken, dass die Geschichte offenbar bereits unterwegs ist, und jetzt einfach noch auf die Dimension hinweisen.
Mit dem Oberbegriff "Justizreform" meinen wir alle Erlasse, die die Neuordnung der Justiz und der Rechtspflege des Bundes, aber auch der Kantone - als Teil der Rechtspflege des Bundes - betreffen. Dieses Paket ist eines der grösseren in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Das alles ist jetzt noch Papier; ob daraus etwas wird, ist in vielen Teilen noch offen. Ich meine, der Erfolg dieser Gesetzgebung ist noch nicht gesichert. Der Erfolg ist unsicherer als im Normalfall - schon nur deshalb, weil die Vorgabe kompliziert und umfangreich ist. Es geht um zahlreiche Verfassungsbestimmungen, um neun Gesetze und zehn Verordnungen von Parlament und Bundesrat - so der heutige Stand; vielleicht werden es noch mehr werden. Das Inkrafttreten ist gestaffelt geordnet, beispielsweise für die Kantone bis 2014.
Die Zielsetzung der Gesetzgebung ist in sich sachlich widersprüchlich. Sie bewegt sich im Spannungsfeld "weniger Bundesgericht, mehr Rechtsschutz". Das unter einen Hut zu bringen ist sehr, sehr anspruchsvoll. Wir haben auch festgestellt - jetzt gerade bei der Arbeit an der Zivilprozessordnung und an der Strafprozessordnung -, dass gerade für den Gesetzgeber die Versuchung gross ist, immer wieder etwas zu ändern, das Bundesgericht zusätzlich zu belasten oder auch den Rechtsschutz auszubauen. Das ist durchaus gut gemeint, aber das hat Konsequenzen für die gesamte Gesetzgebung.
Wir stellen fest, dass jetzt das Bundesgericht beginnt, Entscheide nach dieser neuen Gesetzgebung zu fällen. Wir stellen auch fest, dass das Bundesgericht einen erheblichen Spielraum hat, ob es mehr so oder mehr so fahren will. Es gibt bereits neue Entscheide, etwa zur Willkürpraxis, die uns zeigen, dass das Bundesgericht offenbar eine Tendenz hat, sich auf diesem Weg zu entlasten. Das ist nicht unverständlich, ich habe das hier in diesem Rat vorausgesagt. Aber das ist nicht das, was sich das Parlament vorgestellt hat. Ich erinnere an das berühmte Votum von Herrn Kollege Inderkum zur Verfassungsdiskussion. Bei der Willkür hat sich das Parlament etwas anderes vorgestellt als das, was jetzt das Bundesgericht daraus macht. Auch hier haben wir also ein Spannungsfeld. Diese Diskussion muss geführt werden, [PAGE 811] nicht im Einzelfall - wir müssen die Gewaltentrennung selbstverständlich achten -, aber generell. Ferner hängt die Realisierung ganz entscheidend davon ab, was die Kantone machen. Da gibt es teilweise Kantone, die es noch gar nicht gemerkt haben, und es gibt Kantone, die ihren Spielraum auf diese oder jene Seite ausnützen. Dabei kann das eine oder das andere herauskommen.
Schliesslich muss auch das Parlament selber, müssen auch wir bei der künftigen Gesetzgebung uns immer wieder die Frage nach der Verfassungsmässigkeit stellen; ich lade den Bundesrat ein, dabei zu helfen. Wollen wir wirklich das Bundesgericht mehr belasten? Wollen wir den Rechtsschutz ausbauen? Oder wollen wir die Lösung woanders finden? Können allenfalls die Kantone einspringen? Dann muss das Parlament auch Massnahmen treffen. Das Parlament kann nicht nur die Justiz belasten, es muss auch Massnahmen treffen, korrigierende Massnahmen, nötige Mittel zur Verfügung stellen und diese Diskussion mit der Justiz führen.
Ich bitte darum, dass man alle diese Dimensionen berücksichtigt. Dann, meine ich, ist Ihr Ansatz erfolgversprechend. Wir stehen beim Vollzug der Justizreform vor einer grossen Herausforderung, und ich habe immer noch grosse Zweifel, ob wir sie bestehen. Ich neige dazu, ein grosses Fragezeichen dazu zu setzen.