Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2007-09-26
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Ich hatte eigentlich nicht angenommen, dass so lange diskutiert wird, aber nach den Ausführungen von Kollege Schweiger muss ich jetzt doch noch etwas sagen.
1. Natürlich haben sich die demografischen Verhältnisse geändert, aber - und da kann ich aus meiner beruflichen Praxis sprechen - es haben sich auch die erbrechtlichen Gewohnheiten geändert. Gemäss meiner Erfahrung kommt es vielfach vor, dass die Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten durch Erbvorbezüge oder Schenkungen Vermögen übertragen. Das geschieht zu Lebzeiten, eben gerade deshalb, weil sich die demografischen Verhältnisse geändert haben. Es gibt einen schönen Grundsatz, den wir im Studium noch gelernt haben: Es ist doch schöner, mit der warmen Hand zu geben als mit der kalten Hand.
2. Ich bin überzeugt, dass auch heute noch stark im Rechtsbewusstsein unserer Mitmenschen verankert ist - das hat auch Kollege Schiesser gesagt -, dass bei der gesetzlichen Erbfolge zuerst die unmittelbaren Nachfolger, das heisst die Kinder, zum Zuge kommen und erst dann die Enkel.
3. Einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen: Wir haben das Eintrittsrecht der Nachkommen. Auch das ist natürlich wichtig mit Blick auf die veränderten demografischen Verhältnisse. Es kommt nämlich häufig vor, dass die Söhne oder Töchter vor den Eltern sterben, und dann kommen von Gesetzes wegen nicht zunächst der überlebende Elternteil, sondern direkt die Nachkommen zum Zuge.
Was Herr Kollege Schweiger soeben gesagt hat, ist das - er hat es wahrscheinlich nicht mitbekommen -, was Kollege Frick schon gesagt hat: Im Rahmen der Behandlung des Postulates Brändli 06.3402 wird diese ganze Frage des Umfanges des Pflichtteiles angeschaut. Das ist sicher richtig.