Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-09-26
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Motiv für das Einreichen einer Standesinitiative war für den Kanton Zug ein Appell, nämlich ein Appell an den Bund, die NFA davor zu bewahren, dass sie einmal unkontrolliert ausufern könnte. Die Standesinitiative war und ist Appell, für die ressourcenstarken Kantone Grenzen vorzusehen, Grenzen, welche die Verfassung auch sonst bei Verpflichtungen setzt, die gegenüber dem Staat zu erfüllen sind. Als Beispiele erwähne ich die Maxima bei der Bundes- und bei der Mehrwertsteuer.
Verpflichtungen an den Gesamtstaat können aber auch für Kantone nicht grenzenlos sein. Genauso wie die einzelnen Bürgerinnen und Bürger haben auch die einzelnen Kantone ein Recht, zu wissen, wo die Grenzen sind, bis zu welchen sie Leistungen gegenüber dem Zentralstaat bzw. via diesen gegenüber ressourcenstarken Kantonen zu erbringen haben. Nur wer Grenzen kennt, kann sich auf diese ausrichten, kann planen, kann Stabilität anstreben. Ich werde darauf zurückkommen, warum dies wichtig ist.
Dass die Standesinitiative Zug Appellcharakter hat, ergibt sich auch daraus, dass darauf verzichtet wurde, detaillierte Vorgaben zur anzustrebenden Grenzziehung zu machen. Das richtige Mass solcher Grenzen ist erst noch zu finden. Zug vertraut darauf, dass dieses Finden fair erfolgen wird. Mit Genugtuung stelle ich fest, dass der Bundesrat bereit ist, dies auch so zu sehen. Ich glaube, dass vorab die Diskussionen bei der dritten NFA-Vorlage sowohl in der Kommission wie im Plenum gezeigt haben, dass das NFA-System verletzlich sein könnte, wenn Situationen eintreten, die zwar nicht sicher, wohl aber möglich sind. Die Erfahrungen der ersten NFA-Jahre sollen nun zeigen, wo richtigerweise welche Grenzen zu ziehen sind. Mittel hierzu sind richtigerweise der Wirkungsbericht und allenfalls Erkenntnisse, die sich schon vorher zeigen sollten.
Gestatten Sie mir einige Ausführungen, welche sich auf gesamtschweizerische Aspekte von Grenzen des NFA beziehen. Die ressourcenstarken Kantone - und dies zu sagen soll bei Gott nicht als Überheblichkeit verstanden werden - sind für den Gesamtstaat bedeutend. Aus Gründen, die sicher nicht nur die Folge eigener Leistungen der ressourcenstarken Kantone, sondern auch eine Folge ihrer Lage, ihrer historischen Entwicklung usw. sind, verfügen sie über wirtschaftliche Strukturen, die ein Motor für das ganze Land sein können. Diesen Motor nicht ins Stottern zu bringen liegt deshalb im Interesse aller. Dabei muss realistischerweise gesehen werden, dass in der Schweiz ins Stottern kommende Motoren nicht anderswo in der Schweiz installiert würden; nein, die Neuinstallation würde irgendwo auf der Welt erfolgen, und zwar da, wo vergleichbare oder sogar bessere Standortqualitäten bestehen. Zu den wesentlichsten Elementen der Standortqualität gehören nun aber [PAGE 818] Verlässlichkeit, Stabilität und Voraussehbarkeit. Ressourcenstarke Kantone dürfen deshalb nicht im Ungewissen darüber gelassen werden, wie sich ihre finanzielle Zukunft entwickelt. Sie müssen wem auch immer sagen können, dass das, was heute ist, plus/minus auch morgen so sein kann. Firmen damit konfrontieren zu müssen, dass das, was heute ist, nur als Momentaufnahme gesehen werden kann und negative Überraschungen durchaus eintreten könnten, wäre für viele Unternehmen Anlass, sich für andere, sicherere Standorte zu entscheiden oder gar nicht erst herzukommen. Dies wäre nicht gut, denn eines kann gesagt werden: Macht es die Schweiz richtig, so ist sie wohl eines jener Länder, die im internationaler werdenden Wirtschaftsgeschehen äusserst erfolgreich sein können. Mangelndes Fingerspitzengefühl beim NFA wäre aber eines der Szenarien, bei welchem eine der heutigen Stärken der Schweiz, nämlich die Verlässlichkeit, kippen könnte. Dieses Fingerspitzengefühl, das der Bundesrat durch die vorgesehene Ausgestaltung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich hinsichtlich Obergrenzen und Volatilitätsproblematik zu manifestieren bereit ist, verdient Unterstützung.
Im Wissen darum, dass der vom Kanton Zug geäusserte Appell vom Bundesrat gehört worden ist und der Bundesrat Handlungsbereitschaft signalisiert, hat die Zuger Initiative zwar nicht formell, wohl aber in der Sache selbst ihr Ziel in einer realistischen Art und Weise erreicht.