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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-09-26

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der vom Parlament in der Sommersession verabschiedeten Vorlage über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen haben wir noch einen letzten Beschluss zu fassen. Es geht um die formelle Erledigung der Standesinitiative Zug.

Bei der Anpassung der Gesetzgebung an die NFA-Vorlage lag ein Minderheitsantrag Schweiger vor, mit dem die Standesinitiative Zug materiell umgesetzt worden wäre. Kollege Schweiger und ich haben über diesen Antrag in der Frühjahrssession eine längere Diskussion geführt. Der Rat hat damals diesen Antrag klar abgelehnt. Es ging um die Aufnahme einer individuellen Obergrenze für die ressourcenstarken Kantone.

Im weiteren Verfahren hat die nationalrätliche Schwesterkommission das Anliegen des Kantons Zug bei der Konsultation zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) wiederaufgenommen und dem Bundesrat folgende Empfehlungen abgegeben; ich zitiere aus einem Schreiben der Spezialkommission des Nationalrates vom 12. Juli dieses Jahres an den Bundesrat. Da heisst es zum Wirksamkeitsbericht: "Der Wirksamkeitsbericht hat folgenden Inhalt: .... die jährliche Volatilität der Beiträge der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich und der Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone innerhalb der Berichtsperiode." Der Bericht hat somit über diesen Punkt Auskunft zu erteilen. Und weiter: "Die Notwendigkeit beziehungsweise Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone im horizontalen Ressourcenausgleich ist aufzuzeigen."

Mit diesen beiden Empfehlungen ist der Kern, der materielle Gehalt der Standesinitiative Zug aufgenommen worden. Durch die Aufnahme in die FiLaV bleiben die durch den Kanton Zug mit seiner Standesinitiative aufgeworfenen Fragen Bestandteil der weiteren Prüfungen des NFA-Systems, ohne dass einstweilen eine Gesetzesänderung zu erfolgen hätte, weil die entsprechenden Klauseln in der Verordnung enthalten sein sollen. Die Praxis wird zeigen, ob weitere Regelungen wirklich einem praktischen Bedürfnis entsprechen. Wir werden das im Zusammenhang mit dem Wirksamkeitsbericht diskutieren, der ja dann im Verlaufe der nächsten Legislatur zu erstatten ist.

Das Motto lautet also: Zuerst Klarheit schaffen und dann allenfalls neue Regeln aufnehmen. Ich meine, das sei ein guter Grundsatz und entspreche auch unseren Arbeitsmethoden. Zudem liegt hier meines Erachtens ein Musterbeispiel dafür vor, dass in der Diskussion - auch zwischen den beiden Räten - pragmatische Lösungen gefunden werden können, die eine Diskussion entschärfen, die ursprünglich im Zusammenhang mit dieser Standesinitiative bzw. mit dem damaligen Minderheitsantrag Schweiger geführt worden ist.

Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich Sie, wie im schriftlichen Bericht ausgeführt, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung zum Text des schriftlichen Berichtes, den wir Ihnen unterbreitet haben: In Ziffer 1.2 der Begründung sollte es nicht "Die Standesvertreter des Kantons Zug", sondern "Die Standesinitiative des Kantons Zug" heissen - obwohl natürlich die Standesvertreter hinter dieser Initiative gestanden sind und materiell immer noch stehen.

Damit habe ich meine Ausführungen abgeschlossen und verweise im Übrigen auf den schriftlichen Bericht, den wir Ihnen ausgeteilt haben. Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.