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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-09-26

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Der von den Initianten beantragte neue Absatz 4 von Artikel 38 der Bundesverfassung enthält zwei Elemente: Einerseits greift er in das Organisationsrecht der Kantone ein, indem das Einbürgerungsverfahren festgelegt und den Kantonen diese Kompetenz weggenommen wird. Andererseits legt er fest, dass der Einbürgerungsakt eines Gemeindeorgans ein politischer und kein Verwaltungsakt ist.

In beiden Punkten hat unser Rat anlässlich der Behandlung der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas ja bereits anders entschieden. Die Initiative ist auch keine Rückkehr zum Status quo vor dem Bundesgerichtsurteil, wie dies auch Herr Bundesrat Blocher in der Kommission und heute wieder ähnlich ausgeführt hat. Herr Fluri hat im Nationalrat ausgeführt: "Das Bundesgericht hat seine Tradition insofern beibehalten, als es die rechtsstaatlichen Grundsätze, namentlich das Diskriminierungs- und Willkürverbot - Diskriminierung ist bloss eine spezielle Art von Willkür -, immer hochgehalten, damit ein Gegengewicht zu rein politischen Entscheidungskriterien gesetzt und diesen Standpunkt jetzt neu formuliert hat. Aber früher, zumindest in der jüngeren Vergangenheit vor den Einbürgerungsgesuchen von Personen insbesondere aus dem Balkan, war das offenbar nicht ein derart brennendes Thema, dass man damit das Bundesgericht beschäftigt hätte." (AB 2007 N 738)

Auch bereits in der Botschaft zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes war ein Beschwerderecht enthalten. Ich möchte jetzt nicht nochmals alle Argumente aufleben lassen, die wir bei der Behandlung der Initiative Pfisterer Thomas und ihrer Annahme bereits diskutiert haben. Gesuchsteller haben - dies ist ganz wichtig - einen Anspruch auf Verfahrensgarantien. Sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör und damit auch auf eine Begründung des Entscheides.

Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Ich ersuche Sie, diesem Antrag zu folgen. Die eine Gegenstimme werden Sie jetzt gleich bei der Begründung des Minderheitsantrages hören.