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Escher Rolf · Ständerat · 2007-09-26

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Ich habe an der Kommissionssitzung teilgenommen. Ich frage mich heute, ob das eigentlich richtig war, da ich ein paar Tage später gelesen habe, was Bundesrat Blocher in Dornach öffentlich dargelegt hat: Parlamentarier, die Kommissionssitzungen fernbleiben, sollten mit einem Bonus belohnt werden. (Heiterkeit) Nun habe ich endlich aus bundesrätlichem Munde erfahren, wozu ich nutz bin; so kann ich den Ständerat nun eigentlich frohgemut verlassen.

Trotzdem wage ich hier noch eine Überlegung zur Volksinitiative einzubringen: Der Initiativtext enthält zwei Elemente. Das erste: Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist endgültig. Diese Bestimmung verletzt zwingendes Völkerrecht nicht, ansonsten hätten wir die Initiative für ungültig erklären müssen. Ein solcher Antrag wurde in der Kommission und in diesem Rat nicht gestellt. Mit diesem Element will man, dass die Verleihung des Bürgerrechtes ein politischer Akt bleibt; es soll keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben. Mit dieser Bestimmung könnte ich persönlich eigentlich leben, aber es gibt im Initiativtext noch ein zweites Element: Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Das kann ich nun als Standesvertreter absolut nicht mittragen. Es ist überhaupt nicht Sache des Bundes, sich in die innere Organisation der Kantone einzumischen. Es ist ureigenste Sache der Kantone, festzulegen, welches Gemeindeorgan für einen Einbürgerungsentscheid zuständig ist, oder allenfalls festzulegen, dass die Gemeinden selber bestimmen, welchem Gemeindeorgan sie diese Kompetenz zuweisen wollen.

Erlauben Sie mir, ein Beispiel aus meinem Heimatkanton zu erwähnen. Hier bürgern nicht die Einwohnergemeinden ein - und der Initiativtext meint die Einwohnergemeinden -, bei uns bürgern die sogenannten Burgergemeinden die Anwärter ein - oder allenfalls auch nicht. Burgergemeinden bestehen aus jenen Leuten, die in der Gemeinde das Bürgerrecht haben. Es sind also die Leute dieser Burgerschaft, die [PAGE 803] einem Anwärter auf den Eintritt in diese Burgerschaft sagen, dass er eingebürgert wird oder nicht. Nun kommt diese Initiative und will solches zwingend ändern. Ich meine, das sei eine unstatthafte Einmischung. Ich meine auch, dass die Initianten schlecht beraten waren, als sie diese unstatthafte Einmischung in Kantonskompetenzen aufnahmen.

Aus diesem Grunde muss ich als Standesvertreter diese Initiative zur Ablehnung empfehlen.