Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-09-26
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Mich bewegen vor allem vier Gründe dazu, das Nein der Kommissionsmehrheit zu stützen:
1. Die Initiative kann ihr Ziel gar nicht erreichen.
2. Die Einbürgerung ist heute primär ein Schritt zum Stimmrecht.
3. Beim Stimmrecht sind seit je zwei Dimensionen auseinanderzuhalten: die demokratische Mitbestimmung und der rechtliche Schutz. Das ist in diesem Land seit 1848 so.
4. Eine sachgerechte Lösung kann man gar nicht mit einer Initiative erreichen; da muss der Gesetzgeber tätig werden.
Sie erlauben mir, diese vier Gründe etwas näher darzulegen:
Der erste Grund: Die Initiative schafft Unsicherheiten, sie weckt Illusionen. Im Jargon der Schützen würde man sagen: Sie ist ein Fettschuss. Sie kann das Ziel gar nicht erreichen. Nehmen wir den Text zur Hand, lesen wir einmal nur schon diesen Text. Was sagt dieser Text? Dieser Text garantiert den Stimmberechtigten keinen Einfluss auf die Einbürgerung, sondern ausschliesslich auf die Gemeindeordnung. Zudem verhindert die Initiative nicht, dass im Gesetz eine Begründungspflicht vorgeschrieben wird; darüber sagt sie nichts. Die Initiative verhindert auch nicht, dass man Entscheide hinsichtlich der Verletzung des Diskriminierungsverbotes untersucht.
Die Initiative verhindert es nicht, dass man den Schutz des Grundrechtes der Privatsphäre verwirklicht. Von all dem steht in diesem Text nichts, kann zum Teil auch gar nichts stehen, weil der Schutz der Privatsphäre ja durch die EMRK gewährleistet ist.
Das neue Bundesgerichtsgesetz, das wir beschlossen haben und das soeben in Kraft getreten ist, gewährleistet die Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht. Nur der Weg über die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist ausgeschlossen. Die Initiative schliesst es damit nicht aus, dass man den Weg ans Bundesgericht geht. Sie wissen ja: Das Bundesgesetz geht formell der Verfassung vor. Auch wenn man diesen Text beschliesst, gibt es die Beschwerde ans Bundesgericht, so scheint es mir.
Die Initiative ist zudem zentralistisch; ich kann nur unterstützen, was uns soeben Herr Escher deutlich vor Augen geführt hat. Es ist den Kantonen freigestellt, ob sie Gemeinden haben wollen oder nicht. Es ist den Kantonen freigestellt, ob sie Gemeindeordnungen vorschreiben oder nicht. Und es ist den Kantonen freigestellt, was sie in diesen Gemeindeordnungen geregelt haben wollen oder nicht. Beispielsweise gibt es Kantone, die Mischsysteme von Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen usw. haben. Da gibt es ganz verschiedene Lösungen. Woher wollen wir die Legitimation nehmen, die Vielfalt unseres Landes einfach wegzuwischen, weil es uns gerade in unsere politische Laune passt? Damit habe ich Mühe.
Zum zweiten Grund: Es sind Veränderungen im Gange. Der Bundesgerichtsentscheid ist nicht aus dem luftleeren Raum gekommen, sondern ist Bestandteil einer Entwicklung. Ich will Ihnen mindestens drei Elemente, die wir in dieser Legislatur gemeinsam erlebt haben, vor Augen führen. Es ist einerseits die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die ab 2001 im Bund angestrengt wurde und die die ganze Problematik damals schon zur Diskussion gestellt hat - hier im Rat haben wir darüber diskutiert -, dann die bilateralen Verträge, aber auch das Ausländergesetz. Seither ist die Einbürgerung nicht mehr primär Eintrittsbillett in den Arbeitsmarkt, was sie früher war, sondern sie ist in erster Linie das Tor zum Stimmrecht.
Zum dritten Grund: Beim Stimmrecht ist es völlig klar, seit eh und je klar, dass das politische Stimmrecht nicht das Gleiche ist wie das Stimmrecht, das man erhält, wenn man einem privaten Verein beitritt. Man tritt einem Gemeinwesen bei, und das Gemeinwesen - jedes Gemeinwesen, Bund, Kantone und Gemeinden - ist ans Recht gebunden, hoffentlich auch, zu meinem Schutz als Individuum. Das Gemeinwesen muss rechtmässig handeln, das ist völlig klar. Das heisst nun für das politische Stimmrecht, um das es in erster Linie geht: Es hat immer zwei Dimensionen enthalten, eine demokratische und eine rechtsstaatliche. Das politische Stimmrecht gibt mir das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Aber wenn nun der Gemeinderat oder wenn die Kantonsregierung beispielsweise ein Geschäft zu Unrecht nicht dem Referendum unterstellt, dann kann ich mich als Einzelner auf dieses Demokratierecht berufen und darf mich beschweren, notfalls bis ans Bundesgericht. Wir haben also diese beiden Elemente im Stimmrecht drin. Die Einbürgerung ist heute in erster Linie das Tor zum Stimmrecht. Beim Bürgerrecht ist es ganz ähnlich wie beim politischen Stimmrecht.
Wir bewegen uns tatsächlich auf einem gefährlichen Pfad, wenn wir den Schutz der Rechtsordnung dann, wenn es uns politisch nicht passt, ausschliessen. Ich habe den Eindruck, dass wir dann letztlich die Freiheit gefährden. Das Recht dient dazu, den Einzelnen zu schützen, die Freiheit des Einzelnen zu schützen. Wenn ich diesen Schutz beanspruchen will, dann kann ich mich nicht nur im Einzelfall, wenn es mir gerade passt, auf die Rechtsordnung berufen, und sie beiseiteschieben, wenn es mir nicht passt, sondern ich muss mich in allen Bereichen an die Rechtsordnung halten. Sonst ist sie nicht zuverlässig, sonst ist sie gefährlich, sonst gibt sie mir den Schutz nicht. Wer diese Initiative unterstützt, muss sich dieser Konsequenz bewusst sein. Er muss wissen, dass er letztlich den Schutz der Freiheit infrage stellt.
Zum vierten Grund: Die Verfassung ist ein zu grobes Instrument, um diese Frage zu regeln. Dazu brauchen wir eine Gesetzesänderung. Diese ist unterwegs; sie wurde in diesem Rat beschlossen und steht nun im Nationalrat zur Diskussion.
Sie erlauben mir eine abschliessende Bemerkung. Jedenfalls vom Ablauf im Parlament her ist die parlamentarische Initiative, die jetzt zum Gesetzentwurf geführt hat, kein Gegenentwurf zu dieser Volksinitiative. Sie ist zwei Jahre und einen Monat nach der parlamentarischen Initiative eingereicht worden. Die parlamentarische Initiative ist aus der damaligen Bürgerrechtsdiskussion entstanden und nicht aufgrund des Bundesgerichtsentscheides, wie das offenbar bei der Volksinitiative der Fall ist.
Ich darf nochmals zusammenfassen: Die Initiative erreicht ihr Ziel gar nicht. Die Einbürgerung ist heute primär das Tor zum Stimmrecht. Beim Stimmrecht ist es seit eh und je klar, dass es beide Komponenten enthält: demokratische Mitbestimmung und rechtlichen Schutz. Eine sachgerechte Lösung kann man meines Erachtens nur über eine Gesetzgebung und nicht mit der Volksinitiative finden.