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Jenny This · Ständerat · 2007-09-26

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26

Wortprotokoll

Auch wenn meine Erfolgsaussichten bescheiden sind, möchte ich Sie doch bitten, der Minderheit Reimann zuzustimmen. Die Ausgangslage in diesem Rat ist klar; ob bei der Volksabstimmung die Verhältnisse gleich sind, ist hingegen nicht so klar. Das wird uns wieder einmal plakativ vor Augen führen, wie repräsentativ wir die Volksmeinung vertreten.

Ich weiss nicht, Herr Inderkum: Interessiert es das Volk, ob hier zwingend das Völkerrecht gilt oder nicht? Diese Diskussion führe ich vor einer Volksabstimmung wirklich gerne. Ob die Einbürgerung ein Akt mit Doppelnatur ist - ich weiss nicht, ob das den Stimmbürger interessiert. Diskriminierung hin oder her, es muss doch jemandem möglich sein, zu etwas Ja oder Nein zu sagen.

Herr Kollege Escher, ich habe mich auch schon gefragt, ob es für den Staat nicht günstiger gewesen wäre, wenn ich einer Kommissionssitzung ferngeblieben wäre. Es ist tatsächlich sehr oft so, dass wir diesen Staat mit Sitzungen und zusätzlichen Gesetzen sehr viel Geld kosten. Insofern kann ich die Aussage von Herrn Bundesrat Blocher nachvollziehen. Zu Ihren Ausführungen: Die Initiative will ja genau das, dass die Bürger der Gemeinde sagen können, was in diesem Staate gilt. Da sollten eben auch Urnenabstimmungen möglich sein.

Herr Pfisterer, Sie haben gesagt, die Initiative könne das Ziel nicht erreichen und wecke Unsicherheiten: Welche Unsicherheiten? Unsicherheit wecken Sie und der Bundesgerichtsentscheid. Warum soll das, was bis 2003 Gültigkeit hatte und womit wir alle gut gefahren sind, plötzlich nicht mehr gelten? Auch Sie, Herr Professor, sind mit diesem alten Recht gut gefahren; jetzt soll es plötzlich nicht mehr gelten. Es sei ein zu grobes Instrument: Mich nimmt nur wunder, was hier grob sein soll. Einbürgerungen sind ein politischer Entscheid, und sie müssen nicht begründet werden.

Das Recht, eine Frage mit Ja oder Nein zu beantworten, sollte doch bestehen, und zwar ohne Begründung. Es muss im kommenden Monat niemand begründen, warum er This Jenny nicht wählt! Er wählt ihn nicht, basta, und braucht das nicht zu begründen. Stellen Sie sich vor: In einem Verein haben die meisten bereits ein Problem, wenn sie einen Antrag begründen müssen, und hier verlangen Sie von jemandem an einer Gemeindeversammlung, dass er begründet, weshalb er jemanden nicht einbürgern will. Das ist doch keine demokratische Willensäusserung! Da sind 90 Prozent von dieser Willensäusserung ausgeschlossen. Das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit und eine Konstruktion, wonach die Erteilung des Bürgerrechtes einer Verfügung gleichkommt, gegen welche Einsprachemöglichkeiten bestehen sollen. Das kommt einer Untergrabung unseres Rechtsstaates gleich.

Was bewirkt die Initiative? Sie bewirkt, dass die Gemeinden für Einbürgerungsentscheide abschliessend zuständig sind. Innerhalb der Gemeinde bestimmt der Souverän das Organ, das Einbürgerungen erteilt oder verweigert. Diese Entscheide sind endgültig; ein Rekurs dagegen ist nicht möglich. Was ist an diesem Text so unsinnig? Genau das wollen wir, und ich glaube, es wäre ein Akt der Fairness, dass wir die mündigen Bürger auch in dieser Frage entscheiden lassen und hier keine Rekursmöglichkeiten zulassen.

Aber wie gesagt: Diese Diskussion führe ich vor der Volksabstimmung sehr gerne mit Kollege Inderkum und anderen auf den Podien. Dann können Sie mit Verfassung und Völkerrecht argumentieren.

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