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Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-09-26

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, weil er sie als erfüllt betrachtet. Das ist doch noch eine wesentliche Zusatzinformation für diejenigen, die den Text nicht gelesen haben. Aber offenbar habe ich mit dieser Motion effektiv ein offenes Tor aufgestossen. Die Tatsache nämlich, dass der Bundesrat zur Lösung dieser Transparenz- und Stempelabgabeproblematik im Bereich der boomenden strukturierten Anlageprodukte eine gemischte Arbeitsgruppe einsetzen musste, zeigt doch auf, dass hier Handlungsbedarf bestanden hat.

Was ich per Motion verlangte, ist Gewissheit für die Anleger - und zwar vor dem Kauf eines solchen Produktes -, ob sie die Stempelabgabe zu entrichten haben oder nicht. Die Stempelabgabe schmälert schliesslich die Rendite und kann bei Produkten von kurzer Laufzeit schon drückend werden. Im Gegensatz dazu freut sich natürlich der Finanzminister, der wahrscheinlich nicht genug Einnahmen aus der Stempelabgabe bekommen kann. Aber es ging mir hier nicht um die Stempelabgabe als solche, wohl wissend, dass diese Steuer ein Grund dafür ist, der Abwanderung ganzer Finanzsegmente ins Ausland Vorschub zu leisten - das Anlagefondsgeschäft lässt zum Beispiel grüssen. Es geht mir hier nur darum, dass inländische Kunden beim Kauf von solchen Produkten im Voraus in Erfahrung bringen können, ob und wann die Steuer geschuldet ist. Sie können auch ihre Bank fragen, aber selbst dort war bis anhin nicht alles klar; es konnten nicht alle Anlageberater aus dem Stand wissen - ich habe das mehrfach erfahren -, ob auf diesem oder jenem Produkt die Abgabe geschuldet ist oder nicht.

Besagte Arbeitsgruppe hat nun, wie ich der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen kann, eine einheitliche Klassifizierungsplattform für die relevanten Produkte geschaffen; [PAGE 815] diese ist über das Internetsystem der Telekurs AG abrufbar. Ich hoffe nur, Herr Bundesrat, dass diese Plattform für jedermann kostenlos zugänglich ist und nicht nur für die Finanzintermediäre, allenfalls gegen eine Zugangsgebühr. Vielleicht können Sie mir das noch so bestätigen. Sollte dem so sein, kann ich meine Motion in der Tat als erfüllt betrachten und mich beim Bundesrat dafür bedanken, dass er hier schon früh Handlungsbedarf geortet und diesen auch zügig in die Tat umgesetzt hat.

Nun muss der Bundesrat höchstens noch dafür sorgen, dass in der Praxis, also im Banken- und im Online-Broker-Alltag, die einheitliche Regelung bezüglich Stempelabgabe einheitlich umgesetzt wird. Das ist noch nicht der Fall, Herr Bundesrat, den Beweis dafür kann ich Ihnen gleich selber liefern: Ende August erwarb ich für zwei verschiedene Depotkunden bei zwei verschiedenen Banken das gleiche strukturierte Produkt, ein Barrier Reverse Convertible. Im einen Fall wurde die Stempelabgabe belastet, im anderen Fall nicht, obwohl es sich um das gleiche Produkt mit der gleichen Valorennummer handelte. Ende gut, alles gut? Meines Erachtens ist halt doch noch nicht alles ganz gut.

Aber ich kann die Motion so oder so zurückziehen, denn im Kern ist sie erfüllt. Ich danke Ihnen dafür.