Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen, es hier beim geltenden Recht zu belassen. Aus der Diskussion in unserer Kommission ergab sich nämlich, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Zusatz, wonach der Erblasser nach der Vernichtung der öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung die Urkundsperson benachrichtigen muss, nur Unklarheiten bringt. Auch wenn dieser angefügte Satz nur eine Ordnungs- und nicht eine Gültigkeitsvorschrift ist, kam die Kommission zum Schluss, an der heutigen erbrechtlichen Regelung sei nichts zu ändern - vor allem auch deshalb, weil das kantonale Recht regelt, wie die Urkundsperson die Urkunden zu archivieren bzw. zu hinterlegen hat.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass wir hier die Revision des Vormundschaftsrechtes bzw. des Erwachsenenschutzrechtes vornehmen. Mit Recht wurde in unserer Kommission gesagt, wir sollten jetzt nicht ohne Not in das Erbrecht eingreifen.