Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-09-27
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, Absatz 2 zu streichen. Ich möchte das ganz kurz begründen. [PAGE 834]
1. Wie der Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat, ist es selbstverständlich, dass heute und auch in Zukunft unangemeldete Kontrollen stattfinden können. Auch die Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass das Bestandteil einer wirksamen Aufsicht sein muss. Wir haben uns aber gefragt, ob Selbstverständlichkeiten in ein Gesetz wie das Zivilgesetzbuch hineingeschrieben werden sollen. Wir sind der Auffassung, das solle nicht der Fall sein. Offenbar ist auch der Bundesrat der gleichen Meinung, hat er doch keine entsprechende Bestimmung aufgenommen.
2. Wir sind der Auffassung, dass die Ausübung der Aufsicht Sache der Kantone ist. Ich muss feststellen, dass in mehr und mehr Bereichen ein Misstrauen gegenüber den Kantonen vorhanden ist - meines Erachtens zu Unrecht -, ob sie ihre Aufgaben auch gehörig erfüllen. Deshalb wird gefordert, der Bund solle immer mehr Vorschriften erlassen, wie sie ihre Aufgaben zu erfüllen hätten. Die Kantone haben zahlreiche Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen. Bis jetzt glaube ich nicht, dass grosse Missstände aufgetreten sind. Zudem sind viele Einrichtungen der öffentlichen Hand unterstellt oder gehören der öffentlichen Hand, Kantonen oder Gemeinden. Dort sind die Behörden bereits einbezogen. Es gibt kein besonderes Risiko, dass hier die Kantone ihre Aufsicht nicht gehörig wahrnehmen. In der Botschaft des Bundesrates heisst es ausdrücklich, dass die Einzelheiten der Aufsicht, insbesondere deren Form, Sache der Kantone seien.
3. In der Vernehmlassungsvorlage war eine entsprechende Bestimmung enthalten. Diese wurde sehr kritisiert. Es wurde namentlich auch vonseiten der Kantone von einem institutionalisierten Misstrauen ihnen gegenüber gesprochen. Solche Empfindungen der Kantone sollten wir ernst nehmen und ihnen Rechnung tragen. Nicht nur der Bund ist ein Rechtsstaat, auch die Kantone sind Rechtsstaaten mit entsprechenden Rechtsschutzeinrichtungen. Deshalb sieht die Minderheit keine Veranlassung, hier eine solche Bestimmung aufzunehmen.
4. Wenn wir hier eine solche Bestimmung aufnehmen, dann wird man das mit der Zeit nicht mehr so interpretieren, dass es nur eine deklamatorische Bestimmung sei. Man wird das vielmehr über kurz oder lang als gesetzliche Grundlage für solche unangemeldeten Aufsichtskontrollen betrachten. Die Folge wird sein, dass man in allen anderen Bereichen daraus die Schlussfolgerung zieht, dass unangemeldete Kontrollen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage bedürfen, und das darf nicht sein. Unangemeldete Kontrollen sind Bestandteil der Aufsicht.
5. Der Bund hat auch in anderen Bereichen Vorschriften über die Aufsicht erlassen, zum Beispiel bei der Pflegekinderaufsicht. In Artikel 10 der Pflegekinderverordnung steht nichts von unangemeldeten Kontrollen. Diese Bestimmung ist detaillierter als die vorliegende, aber von unangemeldeten Kontrollen steht nichts. Wenn schon, dann meine ich, dass namentlich auch in Bereichen wie der Pflegekinderaufsicht ein ebenso grosses Schutzbedürfnis nach solchen Kontrollen vorhanden ist. Wir aber, die Minderheit, gehen davon aus, dass auch nach der Pflegekinderverordnung bei der Pflegekinderaufsicht unangemeldete Kontrollen möglich sind.
Ich bitte Sie, hier nicht etwas ins Gesetz hineinzuschreiben, was erstens selbstverständlich ist, was zweitens mit der Zeit nicht mehr als selbstverständlich, sondern als gesetzliche Grundlage betrachtet wird, wenn Sie es hineinschreiben, und dann auch an anderen Stellen gefordert wird, und was drittens diesem institutionalisierten Misstrauen gegenüber den Kantonen Vorschub leistet.