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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-09-27

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich verstehe Absatz 1 Ziffer 1 anders als Herr David. Ich habe verstanden, dass die Erwachsenenschutzbehörde angerufen wird, wenn der Patientenverfügung nicht Nachachtung verschafft wird - durch wen auch immer -, wenn sie also nicht umgesetzt wird. Wenn eine Patientenverfügung übergangen wird, ist es natürlich richtig, dass dieser Sachverhalt letztlich der Erwachsenenschutzbehörde vorgetragen wird und diese dann entscheidet.