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David Eugen · Ständerat · 2007-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte eine Frage zu Artikel 373 Absatz 1 Ziffer 1 stellen. Hier steht, dass eine nahestehende Person - und wie wir jetzt gehört haben, kann das auch jemand vom Pflegepersonal sein - geltend machen kann, dass der Patientenverfügung nicht entsprochen werden soll. Ich frage mich, nach welchen Kriterien die Behörde in diesem Fall entscheiden wird. Es stehen dann zwei Meinungen einander gegenüber: Es gibt die Patientenverfügung, wonach eine bestimmte Massnahme zu treffen ist, und es gibt eine Person, die sagt, es solle ihr nicht entsprochen werden. Habe ich das richtig verstanden?