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Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Solange die auftraggebende Person urteilsfähig ist, kann sie ihren Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen. Sie kann diesen zerreissen, verbrennen oder darauf den Vermerk "widerrufen!" anbringen. Wichtig ist, dass das Original und nicht eine Kopie vernichtet wird.