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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-04

Wortprotokoll

In der Tat würde der bisherige Text - "Die Vergütung für die Durchleitung von Elektrizität richtet sich nach den notwendigen Kosten" - diese Durchleitungsrechte unseres Erachtens schon enthalten. Sie müssten nicht unbedingt nochmals genannt werden. Wir haben etwas die Befürchtung, diese spezielle Erwähnung könnte dann bei den privaten Eigentümern zu Entschädigungsgelüsten führen, obwohl wir eigentlich nicht abgelten möchten. Ich möchte auf jeden Fall - wie immer Sie entscheiden - festhalten, dass wir in der Botschaft unter Ziffer 202.2, also in den Erläuterungen zu Artikel 6, ausdrücklich beschrieben haben, in welchem Umfang die privaten Grundeigentümer entschädigt werden können und in welchem eben nicht. Da möchte ich nicht, dass das hier - falls der Antrag Maissen angenommen würde - zu Mehrforderungen führen könnte. Tendenziell würde ich Ihnen eher raten, den Antrag nicht anzunehmen.

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