Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Die Kommission stellte sich die Frage, wer mit dem Begriff der "betroffenen Person" gemeint ist und warum man ihn verwendet. Seitens der Verwaltung wurden wir auf das Problem der geschlechtsneutralen Sprache hingewiesen. Man könnte zwar statt der betroffenen Person "der/die Verbeiständete" schreiben, das wäre aber etwas kompliziert. Auf Deutsch könnte man ohne Weiteres von der verbeiständeten Person sprechen, aber französisch würde es "la personne sous curatelle" heissen. Das wäre viel komplizierter als im Deutschen. Darum der Begriff der betroffenen Person. Bei dieser handelt es sich also immer um die im Gesetz von der Massnahme betroffene Person.