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Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Artikel 316 und 317 zusammen zu beraten, wie das auch der Nationalrat getan hat.

Bei Artikel 317 hat der Nationalrat mit 115 zu 60 Stimmen an der Streichung der Mediation festgehalten. Bei Artikel 316 hat dann der Nationalrat einen Absatz 5 eingefügt, und zwar ganz knapp, mit einem Stimmenverhältnis von 87 zu 85. Ihre Kommission hat sich bei Artikel 317 einstimmig dem Nationalrat angeschlossen. Bei Artikel 316 Absatz 5 hat Ihre Kommission - in Übereinstimmung mit dem Bundesrat - mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, diesen Zusatz, den der Nationalrat eingefügt hat, zu streichen. Wir haben hierzu einen Minderheitsantrag.

Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung - ich spreche jetzt nur noch zu Artikel 316 Absatz 5 -, dass der Zusatz in Absatz 5, den der Nationalrat knapp mit 87 zu 85 Stimmen eingefügt hat, erstens überflüssig ist und zweitens nur Unklarheiten schafft.

1. Diese Bestimmung ist überflüssig, denn wir haben schon mehrmals betont, dass die Staatsanwaltschaft jederzeit, wenn sich der Einzelfall dazu eignet, eine aussenstehende Person, sei es einen Sachverständigen, einen Mediator oder eine diesbezüglich geeignete Person, beiziehen kann, um allenfalls in den verhandelbaren Punkten des Erwachsenenstrafprozessrechtes eine Lösung zu finden. [PAGE 826]

2. Zur Unsicherheit: Der Standpunkt des Nationalrates war ganz klar: Man will keine Mediation, man will keine kantonale Lösung. Aber mit dem Einfügen von Absatz 5 gibt es tatsächlich Unsicherheiten. Hier kommt plötzlich der Ausdruck "Mediator" vor, und da stellt sich dann sofort die Frage, ob die Kantone die entsprechenden Organisationen in Bezug auf die Mediation auch stellen müssen.

Deshalb kommt die Mehrheit der Kommission klar zum Schluss, dass wir Absatz 5 streichen sollten.