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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-09-27

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Einverstanden, diese Vorlage kann in dieser Legislatur zu Ende geführt werden. Worüber entscheiden wir heute? Ich glaube, es ist in der Debatte vom letzten Mittwoch, die ich nachgelesen habe, deutlich geworden: Es geht darum, dass der Rechtsstaat gewahrt werde, dass das Strafmonopol gewahrt werde und dass der Verfolgungszwang gewahrt werde. Das ist ausser Diskussion und völlig klar.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Sicherungen in der Lösung, die uns jetzt der Nationalrat unterbreitet hat, eingebaut worden sind. Zunächst einmal gibt es "Türen" in formeller Hinsicht. Es braucht die Zustimmung des Staatsanwaltes oder des Richters, der sagt: Wir machen eine Mediation. Dann braucht es die Zustimmung des Opfers. Es braucht drittens die Zustimmung des Täters, und viertens, am Schluss der Übung, geht das Ergebnis dann wiederum an die Behörde, und diese entscheidet darüber, ob sich daraus Folgerungen ergeben oder nicht. Das ist diese vierfache Sicherung, die die Lösung des Nationalrates enthält.

Neben diesen verfahrensmässigen "Türen" gibt es inhaltliche "Türen". Das Gesetz, das wir vor uns haben, das Strafgesetzbuch, um das es ja eigentlich geht, enthält inhaltlichen Spielraum in dieser Richtung. Sie erinnern sich an die Diskussion um die allgemeinen Vorschriften zum Strafgesetzbuch. Dort hat man sich darum bemüht, genau diese "Türen" zu öffnen: Ein Verzicht auf den Strafanspruch ist möglich, man hat das Antragsdelikt wieder geschaffen, man hat die Wiedergutmachung und andere Strafbefreiungsgründe [PAGE 827] ausgebaut. Darüber hat man damals diskutiert. Jetzt ginge es darum, die verfahrensmässigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Die Türen sind also weit offen, vom Verfahren wie vom Inhalt her. Sie haben aber auch den Kommissionspräsidenten gehört, der meines Erachtens zu Recht gesagt hat, wenn wir gar nichts regeln, sei eine derartige Vermittlung zulässig: durch den Staatsanwalt, oder, so würde ich meinen, durch den Richter, oder durch einen Dritten, beispielsweise eben durch jemanden in einer Mediationsfunktion. Ich glaube, seine Interpretation ist richtig.

Genau da aber setzt meine Sorge an: Wenn eine Vermittlung durch einen Mediator oder eine Mediatorin zulässig ist, frage ich, ob dann die Kontrolle über diesen Vorgang sichergestellt ist. Das bezweifle ich sehr. Ich will meinen Beitrag dazu leisten, dass die Mediationstätigkeit, die im Sinne des Kommissionspräsidenten zulässig ist, kontrolliert und im Rahmen der Rechtsordnung durchgeführt wird. Dies ist, wenn wir Absatz 5 nicht als Minimallösung aufnehmen, meines Erachtens nicht gewährleistet. Das ist meine Sorge aus rechtsstaatlicher Sicht. Ich würde Ihnen das nicht vortragen und mich nicht wieder einmischen, wenn ich nicht unter dem Eindruck stände, dass wir hier möglicherweise etwas Gefährliches beschlössen. Die Lösung des Nationalrates enthält wenigstens minimale Sicherheiten, indem der Staatsanwalt das Verfahren führt. Ich hätte gerne mehr Sicherheiten eingebaut, beispielsweise eine Verschwiegenheitspflicht. Eine solche müsste der Staatsanwalt jetzt halt eben im Einzelfall anordnen.

In der Diskussion des Nationalrates gab es, soweit ich es mitbekommen habe, ein Gegenargument, mit dem man sich, gerade im Ständerat, schon auseinandersetzen muss: Ist das ein Einbruch in die Vereinheitlichung des Strafprozesses? Wie es der Nationalrat jetzt formuliert hat, ist es das nicht mehr. Es ist ein Teil des Spielraums, den man dem Staatsanwalt ohnehin gibt. Vom Gedanken der Vereinheitlichung her ist es also unproblematisch. Ich meine, es wäre fast überheblich, wenn man die guten Erfahrungen, die in diesem Land, aber auch im Ausland, zum Teil gemacht worden sind, einfach übergeht.

Letztlich ist doch der strafrechtliche Sinn massgebend: Es geht nie darum - ich unterstreiche das -, irgendein amerikanisches "plea bargaining" einzuführen, es geht nicht um einen Straferlass als Gegenleistung für irgendein Geständnis; das ist nicht Thema dieser Übung. Es geht nur um eine Ergänzung, es geht letztlich darum, eine höhere Hürde einzubauen. Wenn jemand bereut, wenn jemand dem Opfer entgegenkommt und sich vor allem entschuldigt, so ist das doch ethisch vertretbar und viel wertvoller, als wenn er eine riesige Busse zu bezahlen hat! Ich meine, dass das noch zusätzlich sinnvoll sei. Das haben wir mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches gewollt!

Denken Sie vor allem auch an Situationen von Gewaltdelikten in der Familie. Die Leute müssen dort auch über das Strafverfahren hinaus zusammenleben! Ich habe konkrete Fälle vor Augen, wo die Leute weiterhin zusammenleben müssen. Das geschieht besser, wenn man ihnen nachher irgendeinen Eingangsweg erleichtert. Auch wenn sie nicht zusammenleben, haben sie Beziehungen; denken Sie an Verhältnisse von Kindern zu geschiedenen Eltern usw. Es geht nicht um eine Lockerung des Strafanspruches, sondern im Gegenteil: Bei einer richtig verstandenen Mediation geht es um eine Verschärfung, denn es ist schwieriger - noch einmal - zu bereuen, als nur eine Busse zu bezahlen. Diese Einsicht verlangen wir, wir verlangen Selbstverantwortung. Wir beraten jetzt ein Gesetz zum Vormundschaftsrecht, bei dem zu Recht auf mehr Selbstverantwortung hingewirkt wird. Genau darum geht es hier auch. Es ist schwieriger wiedergutzumachen, als nur zu bezahlen. Darum, meine ich, sollten wir dem Nationalrat zustimmen. Die Kostenfrage ist vom Tisch - zu Recht -, sie ist nicht begründet erhoben worden.

Bisher hat das Plenum des Ständerates in seinen Entscheiden diesen Mediationsvorlagen immer zugestimmt! Ich erinnere Sie insbesondere an die Diskussion vom 28. November des Jahres 2000 über die Jugendstrafrechtspflege. Dort haben wir nicht nur über die Jugendstrafrechtspflege diskutiert, und vom Bundesratstisch aus wurde nicht nur über die Jugendstrafrechtspflege, sondern generell über die Strafrechtspflege gesprochen. Der Ständerat hat damals zugestimmt, und seit dem letzten Mittwoch ist die Welt nicht neu erfunden worden.

Ich meine darum, es sei vernünftig, wenigstens hier dem Nationalrat zuzustimmen, dem Staatsanwalt damit die Verantwortung aufzubürden, dass die Rahmenbedingungen gesetzt werden. Wenn man die Vor- und Nachteile abwägt, ist das ein gangbarer Weg. Wenn dann in fünf oder zehn Jahren mehr Erfahrungen vorliegen, kann man ja mehr übernehmen. Die Erfahrungen in andern Ländern sind gut, und wir können uns nicht überheblich darüber hinwegsetzen.